Notdienst: Hilfestellung für die Praxen

Wann ist der Zahnschmerz ein Notfall? Das interpretieren Patienten, die in so eine Ausnahmesitation kommen, naturgemäß unterschiedlich. Reicht vielleicht eine Schmerztablette, um sich bis zur regulären Sprechstunde des Hauszahnarztes zu „retten“? „Der Notdienst dient allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle – beispielsweise Schmerzen, eitrige Entzündungen oder auch Nachblutungen nach zahnmedizinisch-chirurgischen Eingriffen. Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und -linderung und zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation des Patienten ergreifen“, erklärt Dr. Dirk Wagner, Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Vorstand der. Im Zweifelsfall, gerade bei Kindern, sollte man jedoch auch im Sinne der Berufsethik lieber draufgucken, wie auch Urteile regionaler Berufsgerichte zeigen, so Wagner. Zur weiteren Behandlung und zum Abschluss der begonnenen Therapie sollten sich Notfallpatienten bei ihrem Hauszahnarzt in dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.

 

Um Patienten darüber aufzuklären, was ein Notfall ist, hat der gemeinsame Öffentlichkeitsausschuss von KZV und ZÄK beschlossen, auf Basis einer ähnlichen Aktion der Zahnärzteschaft Brandenburgs den hiesigen Praxen ein Poster (siehe zn Juni 2022) sowie kostenlos bestellbare Visitenkarten zur Verfügung zu stellen, die im Wartezimmer oder am Tresen ausgelegt werden können. Poster und Karten führen außerdem per Weblink bzw. QR-Code zur Übersichtsseite für Notdienste auf der Internetseite der ZÄK, was lästiges Suchen überflüssig macht und so einen echten Mehrwert für die Patienten darstellt. Der Ausschuss bittet die Kollegenschaft deshalb um ausgiebige Nutzung.

Vertragszahnarztpraxen können ab sofort in der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt kostenlos Notdienst-Visitenkarten im 50er-Pack bestellen. Ansprechpartnerin ist Andrea Sage, sage@zahnaerztekammer-sah.de oder telefonisch unter 0391 / 73939-21.