Fachsprachprüfung
Die Sprachanforderungen für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Erlangung einer zahnärztlichen Approbation/Berufserlaubnis wurden zum 01. Januar 2015 geändert.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ZHG ist für die Erteilung der Approbation Voraussetzung, dass die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch vorhanden sein müssen. Diese sind auf der Grundlage eines Zertifikates GER-B2 und der Prüfung ausreichender Fachsprachkenntnisse, bezogen auf das C1-Niveau, nachzuweisen.
Diese Fachsprachprüfungen (Deutsch-Sprachtest für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte) werden durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt abgenommen. Die Prüfungen finden in der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Str. 162, 39110 Magdeburg statt.
Wir bitten um Beachtung der folgenden Verfahrensordnung für Fachsprachprüfungen: