Fachsprachprüfung
Die Sprachanforderungen für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Erlangung einer zahnärztlichen Approbation/Berufserlaubnis wurden zum 01. Januar 2015 geändert.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass ab dem 01. Januar 2015 für die Berufsausübung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ZHG Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein müssen, die für eine zahnärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Diese sind auf der Grundlage eines Zertifikates GER-B2 und eines zusätzlichen Nachweises der Fachsprachkenntnisse, bezogen auf das Niveau C1, nachzuweisen.
Die Sprachprüfungen (Deutsch-Sprachtest für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte) werden durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt abgenommen. Die Prüfungen finden in der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Str. 162, 39110 Magdeburg statt.
Wir bitten um Beachtung der folgenden Verfahrensordnung für Fachsprachprüfungen:
Verfahrensordnung für die Fachsprachprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
- Erklärung, dass eine Berufsausübung in Sachsen-Anhalt beabsichtigt wird mit Angabe des zukünftigen Arbeitgebers oder das Landesverwaltungsamt hat die Zahnärztekammer im Einzelfall benachrichtigt
- Zertifikat GER-Sprachniveau B2 oder höher (nicht älter als 3 Jahre)
- Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Antragsformalitäten:
- Lebenslauf (inkl. Foto), beglaubigte Kopie der Übersetzung des Abschlusses Zahnmedizin, Wohnmeldebescheinigung (Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt), Zertifikat GER-Sprachzertifikat B2
- Anmeldung zum Sprachtest (Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und sämtliche Unterlagen an ZÄK S-A per Post senden)
Anmeldung Deutsch-Sprachtest
Bitte fügen Sie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bei. - Antragsteller erhält Eingangsbestätigung
- Wenn die Unterlagen korrekt und vollständig sind, erfolgt eine Einladung des Antragstellers zur Prüfung
- Gebührenbescheid (400,00 Euro)
- Durchführung der Prüfung
Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Wiederholungsprüfungen sind möglich.
Prüfungsablauf:
Die Dauer Prüfung beträgt insgesamt ca. 1 Stunde. Die Teilabschnitte der Prüfung beinhalten Folgendes:
- Zahnarzt-Patienten-Gespräch: Anamnesegespräch mit Patienten, Patienten beraten
- Darstellung eines Befundberichtes mit wesentlichen Informationen über den Patienten, Begründung einer Verdachtsdiagnose und Erläuterung des geplanten weiteren Vorgehens
- Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch: Erläuterung des Patientenfalls im kollegialen Gespräch, Übersetzungen von Fachbegriffen (schriftlich)
Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen, strukturierten Schema. Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen werden nur im Hinblick auf die (fach-) sprachlichen Aspekte bewertet.
Das Ergebnis der Fachsprachprüfung wird dem Kandidaten im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt.
Ansprechpartnerin in der ZÄK S-A:
Frau Anja Hünecke
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratungsgespräche grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich sind. Von Nachfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes bitten wir abzusehen.