Fördermöglichkeiten
1. Begabtenförderung
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung GmbH (SBB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und stellt die finanziellen Mittel für das Weiterbildungsstipendium zur Verfügung. Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Zur Aufnahme in das Begabtenförderungsprogramm müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- bei Aufnahme müssen Sie jünger als 25 Jahre sein
- die Berufsabschlussprüfung wurde mind. mit einen Durchschnitt von 1,9 absolviert
Aber auch die Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1 bis 3) oder der begründete Vorschlag Ihres Arbeitgebers kann ausschlaggebend für die Aufnahme in das Begabtenförderungsprogramm sein.
Achtung: Bei Erfüllung dieser Kriterien kann jedoch keine automatische Aufnahme in die Begabtenförderung garantiert werden, denn die Zahnärztekammer erhält nur eine begrenzte Anzahl an Stipendiatenplätzen
Sie müssen weiterhin zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Arbeitsverhältnis mit mind. 15 Wochenstunden nachweisen bzw. bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein.
Näheres finden Sie unter: www.sbb-stipendien.de
2. Meister-BAföG
Diese Finanzierungsmöglichkeit kann z. B. für die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin und Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin beantragt werden. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet ein Darlehen an, bei dem man nahezu die Hälfte der Kosten sparen kann.
Näheres finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Fördermöglichkeiten
Gerne beantwortet Ihnen die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Ihre Fragen. Wenden Sie sich an das Referat ZFA/Fort- und Weiterbildung, Frau Vorstadt.
Frau Jessica Vorstadt
0391 7393915
vorstadt@zahnaerztekammer-sah.de