Behandlung von Geflüchteten

 

Die Zahl der Asylsuchenden und Geflüchteten steigt in Deutschland kontinuierlich, so dass auch für die Zahnärzteschaft konkrete Fragen zur Behandlung dieser, häufig noch neuen, Patientengruppen auftauchen.

Die Zahnärzte in Sachsen-Anhalt sehen sich generell der Menschlichkeit und Ethik sowie der zahnmedizinischen Versorgung erkrankter Personen verpflichtet.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport hat in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt nunmehr ein einheitliches Leistungsverzeichnis für die Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG zur Zahnärztlichen Behandlung nach § 4 Abs. 1 und § 6 des AsylbLG erarbeitet. Dieses wurde am 13. Februar 2017 per Runderlass an das Landesverwaltungsamt versendet. Die kommunalen Leistungsbehörden im Land sind nun angehalten, diesen Leistungskatalog für die Behandlung von Geflüchteten und Asylbewerbern anzuwenden. In der Regel holen sich Geflüchtete vorab bei den zuständigen Sozialämtern der Kommunen einen Behandlungsschein. Nur dann kann die Leistung direkt mit der Kommune abgerechnet werden. In Ausnahmefällen (Notdienst am Wochenende) muss der Patient im Nachhinein einen Behandlungsschein vom Sozialamt vorlegen. In diesen Fällen sind die Personalien auf jeden Fall zu dokumentieren.

 

Im Interesse einer landeseinheitlichen Vollzugspraxis und Rechtssicherheit wurde der Leistungskatalog mit Datum vom 21. Januar 2019 nach Abstimmung mit der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt bei den Nummern 13 e, f, g und h angepasst.

 

Schwierig ist nach wie vor die Vermittlung von Dolmetschern. Nutzen Sie die Hotline der Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt: 0345 21389399.
Hier können Sprachmittler bei Kommunikationsproblemen helfen.

 

Die Pflicht des Zahnarztes – aus dem Patientenrechtegesetz – eine umfassende verständliche und mündliche Aufklärung des Patienten vorzunehmen, gilt natürlich weiterhin. Ist zu befürchten, dass bei bestehenden Sprachbarrieren, der Patient sie nicht oder nicht richtig versteht, ist eine sprachkundige Person hinzuzuziehen. Hier können neben Dolmetschern auch Angehörige oder Bekannte helfen. Mit nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen geben.

 

Leistungsverzeichnis nach § 1 AsylbLG 2019

 

Anamnesebogen > Erhebungsbogen in Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch

(noch mehr Frage- und Anamnesebogen gibt es bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe)

 

Das Piktogrammheft sowie die Formulare auf Ukrainisch und in vielen weiteren Sprachen finden Sie unter: https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.html

 

arabische Übersetzung von wichtigen Fragen und Erklärungen

 

Piktogrammheft > Dieses Piktogrammheft dient der Veranschaulichung und unterstützt Zahnärzte bei der Behandlung von Menschen, die der deutschen Sprache nicht oder nur unzu- reichend mächtig sind.

 

Zahngesundheit in 15 Sprachen > Von Entstehung von Karies, über Tipps zur Zahnhygiene, bis hin zum Thema Zucker und gesunde Ernährung sind auf dieser Seite Informationsblätter zum Download eingestellt.

SiSa – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt

Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie von Asylbewerberinnen und Ayslbewerber

 

Das Piktogrammheft der Bundeszahnärztekammer und die fremdsprachigen Formulare zur Behandlung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind auch auf Ukrainisch verfügbar. Da jeden Tag mehr Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland ankommen, soll damit die Versorgung der Menschen in der Zahnarztpraxis erleichtert werden.

Das Piktogrammheft sowie die Formulare auf Ukrainisch und in vielen weiteren Sprachen finden Sie unter: https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.html (aktualisiert am 01.06.2022)

 

Seit dem 01.06.2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Zugang zum vollen Leistungskatalog der GKV. Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer finden Sie unter folgendem Link: Bundesministerium für Gesundheit.