Die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

 

Seit 1993 hat die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt einen Schlichtungsausschuss, der dazu bestimmt ist, bei Missverständnissen und Problemen zwischen Zahnärzten und Patienten einen Vergleich herbeizuführen und somit eine für alle Beteiligten aufwändige gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden.

Der Schlichtungsausschuss wird grundsätzlich von einem externen Volljuristen geleitet, der eine Aufgabe im Höheren Verwaltungsdienst innehat, und besteht außerdem aus einem Hochschullehrer und einem niedergelassenen Zahnarzt, der mindestens auf fünf Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann. Die Mitglieder des Ausschusses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass beide Seiten ihr Einverständnis dazu erklären. Die Schlichtung kann sowohl von betroffenen Patienten als auch von Zahnärzten beantragt werden. Das Verfahren wird in der Regel auf schriftlichem Wege durchgeführt. Dafür muss der Antragsteller den Sachverhalt kurz schriftlich darlegen. Der Schlichtungsausschuss holt das Einverständnis der Gegenseite ein, nimmt Einsicht in die Behandlungsunterlagen, die dem Streit zugrunde liegen, und prüft sie.

Das Schlichtungsverfahren ist üblicherweise für beide Parteien kostenlos. Ist zur Klärung ein Gutachten notwendig, muss der jeweilige Auftraggeber die Kosten tragen. Nach der (missglückten) Schlichtung steht beiden Parteien der Rechtsweg noch offen. Wenn hingegen in einem Fall bereits ein Gerichtsverfahren beantragt oder eingeleitet worden ist, ist ein Schlichtungsverfahren nicht mehr möglich.

Die Schlichtungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sieht auch die Möglichkeit der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Zahnärzten vor.

 

Schlichtungsausschuss der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Große Diesdorfer Str. 162
39110 Magdeburg

 

0391 73939 12 – Frau Niemann
schlichtung@zahnaerztekammer-sah.de