Hygienemaßnahmen, Infektionsrisiko, Prävention einer Übertragung und Prävention bei Aerosolen, Behandlung von Patienten u. a.
Hygienemaßnahmen, Infektionsrisiko, Prävention einer Übertragung und Prävention bei Aerosolen, Behandlung von Patienten u. a.
Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.Februar 2023
Was entfällt? Was bleibt? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege informiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt aktuelle Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz.
Corona-Schutzmaßnahmen
Was gilt bis 7. April? Bundesweite Regelungen
Amtliche Informationen Land Sachsen-Anhalt
Laut Infektionsschutzgesetz gilt seit dem 1.Oktober 2022 bundesweit die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) für Patienten und Besucher beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
FAQ zur Pandemievorsorge für Herbst und Winter laut Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.
Praxisplakat: Hinweis zum Tragen von FFP-2-Masken A-4-Format(neu 26.09.2022)
Praxisplakat: Hinweis zum Tragen von FFP-2-Masken A-5-Format (neu 26.09.2022)
Praxisplakat: Hinweis zum Tragen von FFP-2-Masken in verschiedenen Sprachen A-4-Format(neu 26.09.2022)
Praxisplakat: Hinweis zum Tragen von FFP-2-Masken in verschiedenen Sprachen A-5-Format(neu 26.09.2022)
„Gesund ab Mund in der Praxis“ Bildmaterial zum Download für die Praxis!
Informationen der Berufsgenossenschaft für versicherte Unternehmen und Beschäftigte
Hinweise der Berufsgenossenschaft zur Tragedauer FFP-2-Masken
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert >> Long – COVID- Infoportal