Kammer- und Fortbildungszertifikat
Das Führen entsprechender Fortbildungsbezeichnungen, wie das „Fortbildungszertifikat“ und auch das „Kammerzertifikat Fortbildung“, dient hauptsächlich dem Nachweis der Teilnahme an einer strukturierten, curricularen Fortbildung, die mit einem Abschlussgespräch oder einer Abschlussprüfung erfolgreich beendet wurde. Es ist somit eine Anerkennung einer erfolgreich absolvierten postgradualen Fortbildung, die auch auf der Homepage der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden kann. Die Fortbildungs- und Kammerzertifikate Fortbildung können als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ und neben den von der Kammer anerkannten Gebietsbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung sowie den Tätigkeitsschwerpunkten geführt werden. Die Voraussetzungen für das Erteilen von Fortbildungszertifikaten und das Führen entsprechender Bezeichnungen sind in der Fortbildungsordnung der Zahnärztekammer S.-A. geregelt. Diese finden Sie hier.
Anmeldung einer Fortbildung/Vergabe von Fortbildungspunkten
Fortbildungen, die in Sachsen-Anhalt stattfinden, melden Sie als Veranstalter vorab mit der Erklärung über die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt an. Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung sollte die Erklärung vorliegen. Bitte stellen Sie sicher, dass für jede Veranstaltung ein gesondertes Formular ausgefüllt wird.
Bitte fügen Sie der Anmeldung ein Kursprogramm bzw. eine Kursausschreibung mit den Seminarinhalten, genauen Kurszeiten sowie den Referenten bei.
Die Veranstaltung muss den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK entsprechen: