Die Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist das höchste Gremium der Zahnärztekammer. Sie hat in ihrer derzeit siebten Legislaturperiode 48 Mitglieder, die die Interessen von insgesamt 2.442 Zahnärzten in Sachsen-Anhalt (Stand 18. Juni 2016) vertreten. Sie wurden in 14 Wahlkreisen des Landes gewählt (je 50 Kammermitglieder ein Delegierter) und arbeiten wie alle Gremien der Zahnärztekammer ehrenamtlich. Die Wahlperiode begann 2016 und endet 2021.
Die Kammerversammlung tagt mindestens ein Mal im Jahr. Ihr obliegt es, entsprechend den Regelungen des Heilkammergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Hauptsatzung, die Berufsordnung und die anderen Ordnungen der Zahnärztekammer zu beschließen. Sie wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten der Zahnärztekammer und die Mitglieder des Kammervorstandes sowie Mitglieder von Ausschüssen, die den Kammervorstand und die Kammerversammlung bei der Erfüllung der Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung unterstützen und beraten. Es bestehen folgende Ausschüsse:
- Fort- und Weiterbildungsausschuss
- Ausschuss für präventive Zahnheilkunde
- Ausschuss Satzung und Recht
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausschuss für zahnärztliches Personal
- Ausschuss für zahnärztliche Berufsausübung und Qualitätssicherung
- Ausschuss „Junges Mitglied“
- Prüfungsausschüsse
- Schlichtungsausschuss
- GOZ-Ausschuss
Die Kammerversammlung wählt auch die Delegierten, die Sachsen-Anhalt in der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vertreten. Aufgrund der Mitgliederzahl der Zahnärztekammer können vier Delegierte entsandt werden.
Der Präsident und der Vorstand der Zahnärztekammer sind gegenüber der Kammerversammlung rechenschaftspflichtig. Die erste Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt konstituierte sich am 29. Juni 1991.