Mitgliederverwaltung

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf in Sachsen-Anhalt ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, müssen Mitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sein.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.
Alle Änderungen sind der Zahnärztekammer laut Meldeordnung unverzüglich mitzuteilen.

Anmeldeformular

Änderungsmeldung

Auskunft zur Berufshaftpflichtversicherung

Vordruck Einzugsermächtigung

 

Mitgliederausweise können von jedem Mitglied bei der Zahnärztekammer beantragt werden.

Antrag Zahnarzt-Ausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärzte und Zahnärztinnen

 

Der eZahnarztausweis (eZAA)ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZÄ).

Der eHBA ist für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), erforderlich.

Der eHBA ist die Voraussetzung für die Anmeldung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sowie zur Nutzung der Dienste und der Anwendungen der TI u.a.:

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), Qualifizierte elektronische Signatur (QES), Elektronischer Medikationsplan (eMP), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), Elektronisches Rezept (E-Rezept), Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

 

Seit Januar 2023 sind die eAU sowie das EBZ für die Zahnarztpraxen bundesweit verbindlich. Das E-Rezept ist seit Januar 2024 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel verpflichtend.

Wichtiger Hinweis zum E-Rezept

 

Der eHBA ist über einen der vier qualifizierten Vertrauensdienstanbieter (VDA) zu bestellen. Für den Prozess (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind ca 4 Wochen einzuplanen.

Die Kosten für den eHBA betragen ca. 500 € bei einer Gültigkeit von 5 Jahren. Bei der Antragsstellung wird ein Postident-Verfahren erforderlich. Ebenso ist ein Lichtbild, idealerweise digital, vorzuhalten.

Die mitgliedführende Kammer prüft in jedem Einzelfall die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Nach erfolgreicher Prüfung wird dem VDA die Produktionsfreigabe erteilt. Der eHBA wird produziert, mit den erforderlichen Schlüsseln und Zertifikaten ausgestattet und an die Meldeadresse der ZÄ ausgeliefert.

Nach dem Erhalt sind jeweils die beiden Transport-PINs zu ändern. Die Vorgehensweise bzw. die Reihenfolge der PIN-Änderung kann je Praxis-Softwarenbieter variieren. Bitte dazu vorab den Anbieter kontaktieren. Im Kundenportal des VDA sind die Zertifikate des eHBA freizuschalten.

Bei einem Wechsel des VDA oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.

Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.

 

 

Die vier Vertrauensdienstanbieter (VDA):

 

1.    medisign GmbH

2.    Die D-Trust GmbH

3.    T-Systems

4.    Die SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG 

 

 

Übersicht Kosten eHBA

 

Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

medisign/D-Trust: Manuela Keßler    Tel.: 0391 73939-25

Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

T-Systems/SHC:  Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14