Mitgliederverwaltung

 

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf in Sachsen-Anhalt ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, müssen Mitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sein.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.
Alle Änderungen sind der Zahnärztekammer laut Meldeordnung unverzüglich mitzuteilen.

Anmeldeformular

Änderungsmeldung

Auskunft zur Berufshaftpflichtversicherung

Vordruck Einzugsermächtigung

 

Mitgliederausweise können von jedem Mitglied bei der Zahnärztekammer beantragt werden.

Antrag Zahnarzt-Ausweis

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 

Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), ist der eHBA erforderlich.

 

Anwendungen

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Elektronisches Rezept (eRezept)
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)

 

Beantragung

Der eHBA kann derzeit über folgende Anbieter bezogen werden. Der Ausweis hat in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren.

D-Trust GmbH

T-Systems

SHC+CARE

medisign GmbH

Funktional sind die Ausweise gleich. Unterschiede gibt bei den Mindestvertragslaufzeiten. Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind gering. Die Kosten pro Ausweis belaufen sich auf ca. 500 € bei 5 Jahren. Der Zahnärztekammer fällt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnärztin oder Zahnarzt zu prüfen.

Für den gesamten Vorgang (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind mindestens drei Wochen einzuplanen.

 

(Erneuter) Austausch von eHBAs

Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Bei zwei Anbietern startet in Kürze ein weiteres Tauschverfahren, diesmal der Generation 2.1. Zeitziel ist in beiden Fällen nun der 30. Juni 2026.

Den eHBA der Generation 2.0, die eigentlich bis 31.12.2025 ausgetauscht werden sollten, wurde von gematik und Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2026 eingeräumt. Rund 3.000 Kunden von D-Trust und Medisign haben bisher nicht auf die Anschreiben reagiert. Die betroffenen Karteninhaberinnen und –inhaber sollten– trotz Übergangsfrist – nicht zögern und möglichst schnell einen neuen eHBA bestellen.

 

Neuer Kartentausch

Nun startet ein weiterer Kartentausch: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden.

Aufgrund von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen ist der Austausch erforderlich. Auch wenn ein Missbrauch unter den gegebenen Umständen als sehr unwahrscheinlich gilt (insbesondere, da dafür der eHBA sowie die zugehörige PIN benötigt werden), wird der Austausch aus Vorsorgegründen durchgeführt.

 

Was bedeutet das für Zahnärzte?
Betroffene erhalten neue, sichere Karten – entweder als Austausch- oder Folgekarten. Sobald diese von Ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten, sollten sie schnell reagieren. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.

 

Zeitplan und Ablauf:

  • Start: SHC: sofort, D-Trust: ab Januar 2026
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026
  • Sperrung: „Altkarten“ werden danach deaktiviert

 

Warum ist der Austausch wichtig?
Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie bspw. E-Rezept, EBZ und eAU nutzen.

 

 

Hinweise

Bei einem Wechsel des Anbieters oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.

Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.

 

Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

medisign/D-Trust: Manuela Keßler    Tel.: 0391 73939-25

Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

T-Systems/SHC:  Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14