Zunächst ist zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen zu unterscheiden. Herausnehmbare Spangen reinigt man zweimal täglich sehr sorgfältig mit einer Zahnbürste.
Empfehlenswert ist, dafür eine Prothesenreinigungsbürste zu verwenden. Mit zweiseitig angebrachten, unterschiedlich ausgeformten Borsten eignet sie sich am besten, um alle Nischen der Zahnspange zu erreichen. Wer möchte, kann auch ein wenig Zahnpasta verwenden, die der Spange einen frischen Geruch verleiht.
Festsitzende Zahnspangen („Brackets“) bedürfen einer noch gründlicheren täglichen Pflege, damit sich dort, wo sie am Zahnschmelz anliegen, nicht Zahnbelag festsetzt und Karies entsteht. Auch für die Reinigung der Brackets gibt es spezielle Zahnbürsten. Zusätzlich sollte man Interdentalbürstchen und Zahnseide verwenden, um die Nischen und Bereiche hinter den Drähten sowie die Zahnzwischenräume zu säubern. Fluoridhaltige Zahnpasta ist Pflicht.
In jedem Fall wird der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. der kieferorthopädisch tätige Zahnarzt genau über die Pflegemaßnahmen aufklären. Den Hinweisen sollte man im Interesse der Zahngesundheit gewissenhaft Folge leisten.
Mit Aufbiss-Schienen, die bei nächtlichem Knirschen oder bei Kiefergelenkstörungen verordnet werden, verfährt man bei der Pflege genauso wie mit herausnehmbaren Zahnspangen.
Jedes Kind weiß, dass Zucker schädlich für die Zähne ist. Aber eine Nascherei allein ist noch nicht schlimm. Der Speichel ist in der Regel in der Lage, den süßen Saft im Mund zu verdünnen und wieder zu neutralisieren. Schwierig wird es jedoch beim Verzehr von klebrigen Bonbons und Zuckermassen aus, die sich an den Zähnen festsetzen. Auch gegen Süßigkeiten, die man auf lange Dauer im Mund hat, wie zum Beispiel Lutscher, kommt der Speichel nicht an. Darum sollten Süßigkeiten im Sinne unserer Zähne nur in Maßen genossen werden.
Frisches Obst gilt zu Recht als gesund, ebenso Joghurt, Fruchtsäfte und Ähnliches. Aber sie enthalten auch Säuren, die den Zahnschmelz attackieren können. Wer beispielsweise von früh bis spät nur Fruchtsaft trinkt, schafft ein saures Milieu in der Mundhöhle, das zu sogenannten Schmelzerosionen und zur Zerstörung der Zähne führen kann. Insbesondere Fruchtsäfte sollten nur gelegentlich und am besten mit Wasser verdünnt, verzehrt werden.
Geradezu tückisch für die Mundhöhle sind Nikotin und Alkohol, besonders gefährlich ist die Kombination von beidem. Studien haben nachgewiesen, dass sie schwere Erkrankungen des Zahnhalteapparates auslösen können. Aber auch an der Entstehung des gefährlichen Mundschleimhautkrebses sind sie als Risikofaktor beteiligt.
Keine Frage, es gibt angenehmere Termine als den Zahnarztbesuch. Etwa zwei Drittel der Patienten, so haben Umfragen ergeben, haben Angst vor der Zahnbehandlung, fast jeder zweite Deutsche verschiebt aus Angst den Zahnarztbesuch, fast jeder Zwölfte geht sogar überhaupt nicht hin.
Angst ist eine ganz natürliche Reaktion auf bevorstehende oder befürchtete Gefahren und Bedrohungen. Sie kann den Menschen vor unbedachten Schritten bewahren. Im Falle einer Zahnbehandlung allerdings kann das, was sonst durchaus als Schutzmechanismus gilt, sich ins Gegenteil verkehren. Denn je später man eine notwendige Behandlung antritt, desto umfangreicher und möglicherweise schmerzhafter und einschneidender kann sie werden. Und diese Erfahrung ruft dann neue Angst vorm nächsten Mal hervor.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Sie Ihre Behandlungsängste mit Ihrem Zahnarzt besprechen. Er hat dafür Verständnis und wird mit Ihnen gemeinsam versuchen, sie zu überwinden. So kann es beispielsweise hilfreich sein, wenn er die Therapie und jeden Behandlungsschritt vorher ausführlich erklärt, damit Sie nicht im Ungewissen sind, was als nächstes geschieht und Sie sich darauf einstellen können. Eine Reihe von Zahnärzten kennt auch Entspannungs- und Ablenkungsübungen, die bei der Überwindung der Aufregung helfen können.
Seinen Kindern sollte man übrigens seine eigene Behandlungsangst möglichst nicht vermitteln. Am besten geht man mit ihnen prophylaktisch zum Zahnarzt, damit sie sich alles ansehen können, bevor eine Behandlung nötig ist. Wenn aber doch einmal gebohrt werden muss, dann sollte man nicht versprechen, es tue gar nicht weh: Denn wenn es doch schmerzt, glaubt Ihnen das Kind kein zweites Mal.
Egal ob elektrische oder manuelle Zahnbürste, entscheidend ist stets die Sorgfalt beim Zähneputzen. Auch der richtige Gebrauch der elektrischen Zahnbürste muss erlernt werden! Eine elektrische Zahnbürste kann man als Motivationshilfe ansehen, da sie oft mit kleinen Spielereien wie Musik oder farbenfrohen Figuren versehen ist. Wichtig sind ein kleiner Bürstenkopf, der den kleinen Zahnflächen entspricht und ein gut in der Hand liegender größerer Griff, damit er von der Kinderhand gut umfasst werden kann.
Es ist unerlässlich, dass Eltern bei kleinen Kindern das Putzen anfangs komplett übernehmen und das Kind nach und nach an das selbstständige Zähneputzen herangeführt wird. Da kleine Kinder motorisch noch nicht zur ausreichenden Putztechnik in der Lage sind, sollten Eltern bis zum siebten Lebensjahr unbedingt nachputzen. Das ist ganz besonders wichtig, wenn die ersten neuen Backenzähne mit etwa 6 Jahren am Ende der Milchzahnreihe durchbrechen (Sechs-Jahr-Molaren). Sie werden häufig durch das Kind mit der Zahnbürste nicht erreicht.
Für das Verinnerlichen des Zähneputzens als selbstverständliche Maßnahme der Mundhygiene ist es wichtig, sich an feste Zeiten zu gewöhnen: morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen. Abends nach dem Zähneputzen sollten nur ungesüßter Tee oder Wasser getrunken werden.
Die „Professionelle Zahnreinigung“ (abgekürzt: PZR) ist eine vorbeugende Maßnahme für die Zahn- und Mundgesundheit. Regelmäßig durchgeführt, trägt sie dazu bei, der Entstehung von Karies- und Zahnfleischerkrankungen entgegenzuwirken.
Zur PZR gehören eine gründliche Reinigung aller, vor allem auch der durch das Zähneputzen schwer zugänglichen Zahnflächen, die Glättung der Zahnoberflächen und die Fluoridierung. Auch die Reinigung von Zahnfleischtaschen und die Glättung von Wurzeloberflächen in einem speziell definierten Umfang sind Bestandteil einer PZR. Ebenso gehören die Anleitung zur effektiven häuslichen Mundhygiene und eine Ernährungsberatung dazu.
Prinzipiell ist eine PZR für jeden Patienten sinnvoll. Dringend zu empfehlen ist sie Kindern, die eine festsitzende kieferorthopädische Apparatur tragen (feste Zahnspange). Pflegebedürftige oder ältere Patienten, deren Geschicklichkeit nachlässt und Patienten mit wiederkehrenden Zahnfleischentzündungen profitieren ebenfalls im besonderen Maße von einer PZR.
Die Kosten der PZR werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Einige Krankenkassen gewähren jedoch einen individuellen Zuschuss.
Nächtliches Zähneknirschen ist tatsächlich schädlich, denn es bedeutet eine überdurchschnittlich starke, unkontrollierbare Belastung der Zähne sowie der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Normalerweise haben die Zähne des Ober- und des Unterkiefers täglich insgesamt nur zwei bis drei Stunden lang Kontakt miteinander – beim Kauen, Trinken, Sprechen, durch mimisches Spiel der Gesichtsmuskeln usw.
Die übrige Zeit bei entspannter Haltung berühren sich die Zähne nicht. Beißt man die Zähne ständig aufeinander oder reibt sie beim Knirschen gegeneinander, tritt eine übermäßige Belastung auf. Diese kann dazu führen, dass die Zähne abgenutzt und regelrecht abgeschliffen werden (der Fachausdruck dazu lautet Abrasion).
Die so entstehenden Schmelzschäden können zu einer hohen Empfindlichkeit der Zähne gegenüber äußeren Einflüssen und zu Karies führen. Darüber hinaus kann die Überlastung der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur die Ursache von Kopf-, Nacken-, Schulter- und Wirbelsäulenbeschwerden sein. Wer bemerkt, dass er häufig mit den Zähnen knirscht, sollte zum Zahnarzt gehen, der dann eine Therapie veranlasst. Dabei ist als Sofortmaßnahme eine sogenannte „Knirscherschiene“ möglich.
Die Ursachensuche erfordert jedoch eine intensive Diagnostik (Funktionsdiagnostik), bei der nach den physischen (mechanischen) Gründen für die Fehlbelastung im Zahn- und Mundbereich und nach eventuellen psychischen Belastungen (Stress) geforscht wird, die einen erheblichen Anteil an der Knirscherproblematik haben. Die Therapie ist in schwierigeren Fällen häufig eine interdisziplinäre Aufgabe, an der nicht nur der Zahnarzt, sondern auch Physiotherapeuten beteiligt sind.
Man sollte seine Zahnbürste alle acht bis zwölf Wochen wechseln, je nachdem, wie stark die Bürste beansprucht wird. Spätestens dann, wenn sich die Borsten verbogen haben, ist es Zeit, eine neue Bürste zu nehmen. Aber auch nach einer Infektionskrankheit ist ein Bürstentausch angesagt, um nicht den Bakterien, die sich in der Zahnbürste „verschanzt“ haben, wieder neuen Zugang zum Körper über die Mundhöhle zu verschaffen.
Übrigens sollte man die Zahnbürste immer so ins Glas stellen, dass der Bürstenkopf nach oben zeigt. So trocknet das Borstenfeld besser aus. Das feuchte Klima, das sich im Zahnputzglas hält, wäre für Bakterien ein zu gutes Überlebensmilieu und man würde sie beim nächsten Putzen wieder in den Mund befördern.
Die Frage nach dem Härtegrad der Zahnbürste ist nur im Zusammenhang mit ihrem Benutzer richtig zu beantworten und sollte folglich individuell mit dem Zahnarzt besprochen werden.
Das Alter des Patienten, der Zustand der Zähne und die Beschaffenheit des Zahnfleisches sind Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. Grundsätzlich sollte man bei Zahnfleischproblemen oder bei empfindlichen Zahnhälsen (die übrigens nicht selten Folge einer falschen Putztechnik sind) besser eine weiche Zahnbürste verwenden. Im Normalfall sollte eine mittelharte Bürste genutzt werden. Von harten Bürsten wird hingegen eher abgeraten.