Aktuelles

Novellierung der Ausbildungsverordnung Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter

Was ist neu?

Die Ausbildungsinhalte des Berufs wurden an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst. So wurden die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit erstmals als eigene Berufsbildposition aufgenommen.

Die Betreuung von Patienten und Patientinnen wurde aufgewertet und mit zusätzlichen Ausbildungsinhalten versehen. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die individuelle Betreuung gelegt, die die sozialen, psychischen und somatischen Bedingungen der Patienten und Patientinnen berücksichtigt, wie auch einen infolge von Alter oder Behinderung gegebenen Unterstützungsbedarf. Dieser Ausbildungsbereich trägt nunmehr folgerichtig die Bezeichnung „Patientinnen und Patienten individuell betreuen“. Eine Modernisierung und Erweiterung in engem Zusammenhang mit dieser Berufsbildposition erfuhren auch die Lernziele im Bereich „Kommunikation und Kooperation“.

Aufgewertet wurde die Aufbereitung von Medizinprodukten, die nunmehr in einer eigenständigen Berufsbildposition „Medizinprodukte aufbereiten und freigeben“ geregelt wird. Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die erforderliche Sachkunde für diesen Bereich erworben. Bei der Berufsbildposition „Bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen“ erfolgte eine Modernisierung der Lernziele. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt und wird durch den ersten Teil einer „Gestreckten Abschlussprüfung“ im vierten Ausbildungshalbjahr ersetzt. Dies hat große Auswirkungen auf die Ausbildungspraxis, da die betreffenden Lerninhalte bis zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich vermittelt werden müssen. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung ist am Ende der Ausbildung abzulegen. Beide Prüfungsteile fließen dabei in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.

 

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf ZFA

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur ZFA

Erhöhung der Ausbildungsvergütung ab 01.08.2023

 

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt stimmten in ihrer Sitzung am 14.06.2023 fast einstimmig einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung zu.

Die Ausbildungsvergütungen für bestehende und neue abzuschließende Verträge betragen ab 01.08.2023:
1. Ausbildungsjahr = 850 €
2. Ausbildungsjahr = 950 €
3. Ausbildungsjahr = 1.050 €

Prüfungstermine Sommer 2024

 

Abschlussprüfung
(Anmeldung bis 05.02.2024)     

 

schriftlich

Abrechnungswesen
:
06.04.2024
Behandlungsassistenz
:
06.04.2024
Praxisorganisation/-verwaltung
:
06.04.2024
WiSo
:
06.04.2024

 

 

praktisch
:
17.05. bis 08.06.2024
  
1. Teil der gestreckten
Abschlussprüfung
:
16.05.2024