News der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorge: Gelbes U-Heft und Zahngesundheitspass

Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorge: Gelbes U-Heft und Zahngesundheitspass

Seit dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1–Z6) verbindlich im sogenannten Gelben U-Heft dokumentiert. Diese Neuerung stärkt die frühzeitige zahnärztliche Vorsorge und erhöht deren Sichtbarkeit für Eltern und Sorgeberechtigte. Vor diesem Hintergrund erreichen uns aktuell vermehrt Rückfragen zum weiteren Umgang mit den bislang verwendeten Zahngesundheitspässen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt e.V. (LAGJ) hat hierzu eine Klarstellung formuliert. Wesentliche Punkte aus dem Schreiben der LAGJ:

  • Für Kinder ab sechs Jahren ist der Zahngesundheitspass weiterhin erforderlich, da es für diese Altersgruppe bislang keine alternative Dokumentationsmöglichkeit gibt.
  • Das Gelbe U-Heft enthält keine Felder zur Dokumentation zahnärztlicher Reihenuntersuchungen, Maßnahmen der Gruppenprophylaxe sowie Fluoridierungsmaßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).
  • Der Zahngesundheitspass dient weiterhin als wichtiges Kommunikationsinstrument zwischen ÖGD und Zahnarztpraxen.
  • Eine mögliche Lösung über zusätzliche Einlegeblätter wird derzeit geprüft, ist jedoch noch nicht abschließend geregelt.
  • Zwar besteht keine Verpflichtung, den Zahngesundheitspass in der Praxis abzustempeln, die LAGJ bittet jedoch ausdrücklich darum, dies übergangsweise weiterhin zu tun, um die Zusammenarbeit und den Informationsfluss mit dem ÖGD aufrechtzuerhalten.

Die Einführung der Dokumentation im Gelben U-Heft ersetzt nicht den Zahngesundheitspass in allen Bereichen. Bis zu einer abschließenden landes- bzw. bundesweiten Regelung empfiehlt es sich, beide Dokumentationswege parallel zu unterstützen.

eHBA-Tausch: Übergangsfrist läuft bis Mitte 2026

Den eHBA der Generation 2.0, die eigentlich bis 31.12.2025 ausgetauscht werden sollten, wurde von gematik und Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2026 eingeräumt. Rund 3.000 Kunden von D-Trust und Medisign haben bisher nicht auf die Anschreiben reagiert. Die betroffenen Karteninhaberinnen und -inhaber sollten – trotz Übergangsfrist – nicht zögern und möglichst schnell einen neuen eHBA bestellen.

 

Neuer Kartentausch

Nun startet ein weiterer Kartentausch: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, sowie alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden.

 

Aufgrund von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen ist der Austausch erforderlich. Auch wenn ein Missbrauch unter den gegebenen Umständen als sehr unwahrscheinlich gilt (insbesondere, da dafür der eHBA sowie die zugehörige PIN benötigt werden), wird der Austausch aus Vorsorgegründen durchgeführt.

 

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Betroffene erhalten neue, sichere Karten – entweder als Austausch- oder Folgekarten. Sobald diese von Ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten, sollten sie schnell reagieren. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.

 

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie bspw. E-Rezept, EBZ und eAU nutzen.

 

Wieso müssen eHBAs manchmal ausgetauscht werden?

Die eHBAs sind wesentliche Bausteine einer Sicherheitsinfrastruktur. Da sie weitreichende Funktionen haben (eine Unterschrift mit dem eHBA ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt), unterliegen sie hohen Sicherheitsanforderungen. Diese Sicherheitsanforderungen beziehen sich auf Komponenten (Chip), Herausgabeprozesse und Anbieter/ Herausgeber. Das Gesamtpaket muss zu jeder Zeit höchsten Anforderungen genügen, einzelne Aspekte werden regelmäßig überprüft. So wird z.B. die Einschätzung, welche Kryptographie für die nächsten fünf Jahre als sicher erachtet werden kann, jährlich überprüft. Sobald ein Detail des Gesamtpakets nicht mehr als ausreichend sicher erachtet wird, muss gehandelt werden.

 

Ansprechpartnerin bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist Manuela Kessler,  0391 / 739 39 25.

Zahnschmerzen an den Feiertagen? Das ist zu beachten!

Zahnschmerzen an den Feiertagen? Das ist zu beachten!

Süßigkeiten naschen, deftige Speisen genießen, in geselliger Runde Glühwein trinken – in den letzten Wochen des Jahres dreht sich vieles um das leibliche Wohl. Die Leckereien sind Balsam für die Seele, aber eine Herausforderung für die Zahn- und Mundgesundheit. Doch was tun, wenn man über die Feiertage Zahnschmerzen bekommt und die Zahnärztin oder der Zahnarzt des Vertrauens nicht geöffnet hat? „Für plötzlich auftretende Krankheitsfälle der Zähne und des Mundraumes bietet die Zahnärzteschaft Sachsen-Anhalts ihren Patienten in der sprechstundenfreien Zeit überall im Land Notfall-Sprechstunden an. Sie werden von Zahnärztinnen und Zahnärzten geleistet, die dafür an den Wochenenden und Feiertagen ihre Praxis stundenweise geöffnet halten und sich zusätzlich in Rufbereitschaft befinden“, erklärt Dr. Dirk Wagner, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt in Magdeburg. Die Notaufnahmen von Krankenhäusern, z. B. des Universitätsklinikums Magdeburg, seien bei Zahnschmerzen nicht die richtige Anlaufstelle, betont er.

Zu beachten ist auch, dass es sich beim zahnärztlichen Notdienst nicht um eine normale Sprechstunde und auch nicht um eine Praxisvertretung wie z. B. während des Urlaubs handelt. „Sie ist allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle eingerichtet – beispielsweise bei Unfallverletzungen, Nachblutungen nach zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriffen sowie fieberhaften Infektionen. Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und -linderung sowie zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation des Patienten ergreifen“, so Dirk Wagner. Jeder Notfall-Patient sollte sich zur weiteren Behandlung und zum Abschluss der begonnenen Therapie bei seinem Hauszahnarzt in dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.

 

Wer den Notdienst jeweils sicherstellt, ist auf der Internetseite der Zahnärztekammer unter www.zaek-sa.de/patienten/zahnaerztlicher-notdienst/ und in regionalen Tageszeitungen veröffentlicht oder über die Rettungsleitstellen der Kreise sowie Notfallbereitschaften der Krankenhäuser zu erfahren.

Abschied von Patientenberaterin Dr. Eva Wilckens

Abschied von Patientenberaterin Dr. Eva Wilckens

Zahnärztin Dr. Eva Wilckens hat ihre Tätigkeit als Patientenberaterin für die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt nach sieben Jahren beendet. Öffentlichkeitsreferent Dr. Dirk Wagner und Geschäftsführerin Christina Glaser dankten der 73-Jährigen im Rahmen der diesjährigen Schulung der Patientenberater für ihr Engagement. Künftig wird Dr. Henrik Wagler (Magdeburg) an jedem dritten Mittwoch im Monat die persönliche Beratung der Patienten aus der Region Magdeburg und dem nördlichen Sachsen-Anhalt übernehmen.

 

Alle Informationen und Termine zur zahnärztlichen Patientenberatung gibt es hier: Patientenberatung.

Einladung zum 3. Sommertreff 2026 für ZMP & ZMV in die Magdeburger Hyparschale

Einladung zum 3. Sommertreff 2026 für ZMP & ZMV in die Magdeburger Hyparschale

Es gibt wohl kaum einen tolleren Tagungsort in Magdeburg!

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt lädt alle Zahnmedizinischen Prophylaxe- und Verwaltungsassistentinnen sowie in diesen Bereichen tätige Zahnmedizinische Fachangestellte am Sonnabend, 13. Juni 2026, ab 9 Uhr zur dritten Auflage des Sommertreff in die Magdeburger Hyparschale ein. Direkt an der Elbe gelegen, bietet das frisch sanierte Architekturdenkmal die beste Kulisse für Fortbildung und kollegialen Austausch.

Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm, u.a. zu medizinischen und wirtschaftlichen Aspekten der zahnärztlichen Prophylaxe von „Dentability“. Autor Friedrich Hasse führt launig in die Kunst des Speed Readings – des schnellen und effizienten Lesens – ein. Interessierte sollten sich schnell anmelden – bis zum 13.01.2026 gibt es einen attraktiven Frühbucherrabatt. Alle Informationen zum 3. Sommertreff gibt es bei Jessica Vorstadt, 0391 / 739 39 15 oder unter vorstadt@zahnaerztekammer-sah.de.

Programm & Anmeldung

eHBA-Austausch – Fristverlängerung bis zum 30.06.2026

eHBA-Austausch – Fristverlängerung bis zum 30.06.2026

Die Frist für den Umtausch der Elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 in Karten der Generation 2.1 wird seitens der gematik bis zum 30.06.2026 verlängert.

zm online

Im Austauschprozess kommen die Anbieter aktiv mit einer persönlichen E-Mail auf Sie zu. Bitte reagieren Sie auf diese Mail. Ohne neue Karte besteht die Gefahr, den Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) zu verlieren.

Sofern der Kartenaustausch aus Gründen, welche der ZA nicht zu vertreten hat, nicht nahtlos erfolgt, können eAU oder EBZ-Anträge ersatzweise mit der SMC-B Karte signiert werden. Ein Rezept kann ersatzweise auf Papier (Muster 16) ausgestellt werden.

Kammerversammlung gibt grünes Licht für Vorbereitung einer Notdienst-Reform

Kammerversammlung gibt grünes Licht für Vorbereitung einer Notdienst-Reform

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben sich am 22. November 2025 zur letzten Sitzung dieser Legislaturperiode getroffen. Themen waren u. a. eine aktualisierte Weiterbildungsordnung, die Krisenvorsorge und die Altersversorgung, wo auf Antrag des Verwaltungsausschusses des Altersversorgungswerkes  (AVW) durch die Delegierten einstimmig eine Dynamisierung der Anwartschaften und der Renten um 1 Prozent beschlossen wurde. Mit einer ebenso einstimmig verabschiedeten Resolution setzen sich die Delegierten außerdem für eine wohnortnahe und niedrigschwellige Zahnmedizin in Deutschland ein. Intensiv debattiert wurde vor dem Hintergrund einer schwierigeren Versorgungslage die Zukunft des zahnärztlichen Notdienstes in Sachsen-Anhalt. Mit großer Mehrheit beauftragten die Kammerdelegierten die Kammer-AG Notdienst, in Jahresfrist den Entwurf einer neuen Notdienstverordnung zu erarbeiten. Diese enthält als Eckpunkte u. a. eine flächendeckende Organisation des Notdienstes, die Planung und Verwaltung der Notdienste über eine einheitliche digitale Plattform und eine Harmonisierung der Veröffentlichung und Erreichbarkeit der diensthabenden Zahnärztinnen und Zahnärzte.

eHBA: Anbieter medisign

eHBA: Anbieter medisign

Es kam auf Grund einer umfassenden Software-Systemumstellung des o.g. Anbieters zu verzögerten eHBA Bearbeitungs- und Lieferprozessessen. Der Anbieter konnte bei der Lösung der Probleme Fortschritte erzielen. Unsere Kammer hat wieder Zugang zum Freigabeportal und kann Neuanträge und neu gestellte Folgeanträge prüfen und bearbeiten.

Der Umtausch der Karten der Generation 2.0 in Karten der Generation 2.1 ist ebenfalls angelaufen. (Stand 10.11.2025)

medisign GmbH

Der Harz wird (bald) wieder grün

Der Harz wird (bald) wieder grün

Rund 150 Vertreter der Heilberufe in Sachsen-Anhalt, darunter auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, ließen sich auch vom stürmischen Wetter nicht abhalten und beteiligten sich am 24./25. Oktober 2025 an der zweiten Auflage der gemeinsamen Baumpflanzaktion im Wernigeröder Stadtforst. Insgesamt wurden durch die Heilberufler an den beiden Tagen am Wellbornskopf oberhalb von Wernigerode auf einer Fläche von 2,8 Fußballfeldern rund 3.500 Hainbuchen, 200 Weißtannen und 100 Ginsterbüsche gepflanzt. Außerdem gingen 13.250 Euro an Spenden ein, die für weitere Pflanzen genutzt werden.

Stellvertretend für die Zahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt waren Maik Pietsch, Vizepräsident der Zahnärztekammer, sowie Dr. Dorit Richter, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Sachsen-Anhalt, vor Ort und packten kräftig mit zu. Wie Harz-Landrat Thomas Balcerowski sagte, sind bereits 60 Prozent der kahlen Flächen im Harz durch Natur und Menschenhand wieder aufgeforstet. Er dankte den Heilberuflern ebenso wie Forstminister Sven Schulze (CDU) und Immo Kramer, Stadtentwicklungsdezernent von Wernigerode.

Baumaktion 2025

Weiterhin Probleme beim Anbieter medisign

eHBA: Weiterhin Probleme beim Anbieter medisign

Die aktuellen Bearbeitungs- und Lieferprobleme von neuen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) bei medisign bestehen nach wie vor. Der Grund ist hierfür ist eine umfassende Software-Systemumstellung des Anbieters. Ab wann die Systeme des Anbieters wieder vollständig arbeiten, ist uns zurzeit nicht bekannt.

Info Homepage medisign: https://www.medisign.de/startseite/hinweise-stoerungen/

Aktuell ist der ZÄK Sachsen-Anhalt eine Freigabe von eHBA-Vorgängen nicht möglich, da der Zugriff auf das medisign-Portal eingeschränkt ist und weiterhin technische Störungen bestehen. Bitte prüfen Sie daher frühzeitig die Gültigkeit Ihres eHBA und berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen. Bei konkreten Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den medisign-Kundenservice.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht ausschließen, dass Ihnen vor dem Zertifikatsablauf kein neuer eHBA zur Verfügung steht. Wir empfehlen Ihnen daher, um nicht von der Telematikinfrastruktur abgeschnitten zu sein, den eHBA bei einem anderen lieferfähigen Anbieter zu bestellen.