Ausbildung ZFA

 

Die Ausbildung

  • Ausbildungsdauer 3 Jahre im dualen System (Ausbildung in Zahnarztpraxis und Berufsschule)
  • Bewerber mit Hochschul- bzw. Fachhochschulreife können bereits bei Vertragsabschluss eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre beantragen (Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig)
  • bei besonderem Leistungsstand ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung auf Antrag möglich (Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig)

 

Die Berufsschule

  • 1 bis 2 x wöchentlich im Wechsel

 

Die Prüfungen

  • Zwischenprüfung – Ende des 2. Ausbildungsjahres (Die Zwi­schen­prü­fung dient der Kon­trol­le des Lei­stungs­stan­des und ist gleichzeitig Zu­las­sungs­vor­aus­set­zung zur Ab­schluss­prü­fung.)
  • Abschlussprüfung – Ende des 3. Ausbildungsjahres mit schriftlicher und praktischer Prüfung

 

Ausbildung nach der zum 01.08.2022 in Kraft getretenen neuen Ausbildungsverordnung

  • 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung – Ende des 2. Ausbildungsjahres
  • 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung – Ende des 3. Ausbildungsjahres

 

Zum Nach­weis der Kennt­nis­se und Fer­tig­kei­ten ist re­gel­mä­ßig ein Be­richts­heft zu füh­ren. Das ord­nungs­ge­mäß ge­führ­te Be­richts­heft ist Zulassungsvoraussetzung zur Ab­schlussprü­fung.

zfa-duglaenzt

 

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