Ausbildung ZFA
Die Ausbildung
- Ausbildungsdauer 3 Jahre im dualen System (Ausbildung in Zahnarztpraxis und Berufsschule)
- bei besonderem Leistungsstand ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich
- Bewerber mit Hochschul- bzw. Fachschulreife können bereits bei Vertragsabschluss eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre beantragen
Die Berufsschule
- 1 bis 2 x wöchentlich im Wechsel
- Zwischenprüfung – Ende des 2. Ausbildungsjahres (Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des Leistungsstandes und ist gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.)
- Abschlussprüfung – Ende des 3. Ausbildungsjahres mit schriftlicher und praktischer Prüfung
- Zum Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten ist regelmäßig ein Berichtsheft zu führen. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist ebenfalls Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.