Weiterbildung

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt tätig sind, können nach der Weiterbildungsordnung der ZÄK S-A folgende Fachgebietsbezeichnungen führen:

  1. Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie
  2. Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie
  3. Fachzahnärztin/-zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Voraussetzungen für den Beginn einer Weiterbildung sind:
Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde als  Zahnärztin bzw. Zahnarzt und eine allgemein zahnärztliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr nach dem Berufsabschluss.

 

Fachzahnarzt Prüfungstermine 2023:

folgt in Kürze Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie
folgt in Kürze Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie
folgt in Kürze Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie
folgt in Kürze Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie

 

Für Fragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung.

Herr Wiedmann
0391 73939 14
wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de

 

Die entsprechende Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

Antrag auf Ermächtigung zur Weiterbildung

 

Antrag auf Zulassung zur Fachzahnarztprüfung