Weiterbildung
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt tätig sind, können nach der Weiterbildungsordnung der ZÄK S-A folgende Fachgebietsbezeichnungen führen:
- Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie
- Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie
- Fachzahnärztin/-zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Voraussetzungen für den Beginn einer Weiterbildung sind:
Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde als Zahnärztin bzw. Zahnarzt und eine allgemein zahnärztliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr nach dem Berufsabschluss.
Für Fragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung.
Herr Wiedmann
Die entsprechende Weiterbildungsordnung finden Sie hier.