Weiterbildung
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt tätig sind, können nach der Weiterbildungsordnung der ZÄK S-A folgende Fachgebietsbezeichnungen führen:
- Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie
- Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie
- Fachzahnärztin/-zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Voraussetzungen für den Beginn einer Weiterbildung sind:
Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde als Zahnärztin bzw. Zahnarzt und eine allgemein zahnärztliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr nach dem Berufsabschluss.
Fachzahnarzt Prüfungstermine 2023:
folgt in Kürze | Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie |
folgt in Kürze | Fachzahnärztin/-zahnarzt für Kieferorthopädie |
folgt in Kürze | Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie |
folgt in Kürze | Fachzahnärztin/-zahnarzt für Oralchirurgie |
Für Fragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung.
Herr Wiedmann
Die entsprechende Weiterbildungsordnung finden Sie hier.
Antrag auf Ermächtigung zur Weiterbildung