Zahnschmerzen an den Feiertagen? Das ist zu beachten!

Schokolade lutschen, Mandeln knacken, Ente knabbern, Glühwein trinken – in den letzten Wochen des Jahres dreht sich alles um Gaumenfreuden. Die Geschmacksnerven freuen sich, aber die Zähne werden einer Bewährungsprobe unterstellt. Schnell kann es passieren, dass bereits angegriffene Zähne über die Feiertage zu unerträglichen Schmerzen führen. Doch was dann? Die Zahnärztin oder der Zahnarzt des Vertrauens ist in den Betriebsferien, wer übernimmt den Notdienst?

„Für plötzlich auftretende Krankheitsfälle der Zähne und des Mundraumes bietet die Zahnärzteschaft Sachsen-Anhalts ihren Patienten in der sprechstundenfreien Zeit überall im Land Notfall-Sprechstunden an. Sie werden von Zahnärztinnen und Zahnärzten geleistet, die dafür an den Wochenenden und Feiertagen ihre Praxis stundenweise geöffnet halten und sich zusätzlich in Rufbereitschaft befinden“, erklärt Dr. Dirk Wagner, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt in Magdeburg. Die Notaufnahme des Universitätsklinikums Magdeburg sei bei Zahnschmerzen nicht die richtige Anlaufstelle, betont er.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich beim zahnärztlichen Notdienst nicht um eine normale Sprechstunde und auch nicht um eine Praxisvertretung wie z. B. während des Urlaubs handelt. „Sie ist allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle eingerichtet – beispielsweise Schmerzen, eitrige Entzündungen oder auch Nachblutungen nach zahnmedizinisch-chirurgischen Eingriffen. Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und –linderung und zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation des Patienten ergreifen“, so Dirk Wagner. Jeder Notfall-Patient sollte sich zur weiteren Behandlung und zum Abschluss der begonnenen Therapie bei seinem Hauszahnarzt in dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.

 

Wer den Notdienst jeweils sicherstellt, ist auf der Internetseite der Zahnärztekammer www.zaek-sa.de/patienten/zahnaerztlicher-notdienst// und in regionalen Tageszeitungen veröffentlicht oder über die Rettungsleitstellen der Kreise sowie Notfallbereitschaften der Krankenhäuser zu erfahren.