Zahnärzte fordern mehr Konsequenz bei der Reduktion von Zucker in Lebensmitteln und Getränken

Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke und KZV-Vorstandsvorsitzender Dr. Jochen Schmidt (l.), während der Pressekonferenz anlässlich des Neujahrsempfanges der Heilberufler.

„Der direkte Zusammenhang zwischen Zuckerkonsum und steigendem Kariesrisiko ist erwiesen und übermäßiger Zucker in Lebensmitteln, besonders in Softdrinks ist ungesund und befördert die größte Infektionskrankheit der Welt – Karies“, warnte Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, bei einem Pressegespräch am Rande des traditionellen Neujahrsempfangs der Heilberufler am 9. Januar 2019 in Magdeburg. Die Karies ist in Sachsen-Anhalt besonders im Kleinkindalter leider ein ernstzunehmendes Thema. Bei den unter Dreijährigen hat etwa jedes zehnte Kind Karies an den Milchzähnen. „Das Problem ist, dass cirka 20 Prozent der betroffenen Kinder 80 Prozent der Schäden tragen“, sagte Dr. Hünecke.

Deshalb begrüßt der Kammerpräsident die von der Bundesregierung Ende Dezember beschlossene „Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertignahrungsmitteln“. Darin verpflichtet sich die Ernährungsindustrie u. a. den Gehalt von Zucker in Frühstückscerealien für Kinder um mindestens 20 Prozent zu senken. Erfrischungsgetränke und Kinderjoghurts sollen bis 2025 mindestens 15 Prozent beziehungsweise 10 Prozent weniger Zucker enthalten. Die Richtung stimme, erklärte Dr. Hünecke, aus Sicht der Zahnärzte ist der Beschluss aber nicht konsequent genug. „Der Zeitraum der Umsetzung ist zu weit gefasst, außerdem begründet sich der Beschluss auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie“, kritisierte er. Stattdessen fordert die Zahnärzteschaft:

Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke und KZV-Vorstandsvorsitzender Dr. Jochen Schmidt, auf dem Neujahrsempfang der Heilberufler.
  • Lebensmittel für Kleinkinder sollten deutlich zuckerreduziert und mit einer klaren Kennzeichnung speziell für Zucker versehen sein.
  • Zuckerhaltige Lebensmittel für Kleinkinder sollten Beschränkungen bei der Lebensmittelwerbung unterliegen.
  • Standards für gesunde Schul- und KiTa-Verpflegung sind notwendig und müssen verbindlich umgesetzt werden.
  • Auf stark zuckerhaltige Softdrinks sollte der Gesetzgeber Sonderabgaben vorsehen.

Neben 38 Staaten auf der Welt hat es Großbritannien 2018 vorgemacht. Dort wurde die Zuckersteuer auf Softdrinks eingeführt. Mehrere große Getränkehersteller haben daraufhin den Zuckergehalt ihrer Limonaden drastisch verringert. „Wir Zahnärzte können mit unseren präventiven Maßnahmen die Zahngesundheit der Menschen unterstützen“, mahnte der Kammerpräsident: „Wir benötigen dafür aber auch die Unterstützung der politischen Entscheidungsträger im Bund und Land.“

So ist die Festschreibung von Standards bei der KiTa-Verpflegung im gerade novellierten Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalts zu begrüßen, die unberücksichtigte Forderung der Zahnärzte nach der Festschreibung des Zähneputzens in KiTas sei aber nicht nachvollziehbar. Dabei gäbe es Paradebeispiele für fruchtbare Entscheidungen. So wurde zum Beispiel das Zähneputzen in Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern zum 1.1.2019 im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) verankert. „Deshalb müsse die Landesregierung in Sachsen-Anhalt dringend das Kinderförderungsgesetz in diesem Punkt nachbessern“, formulierte Dr. Hünecke seinen Wunsch für 2019.