Süße Tees sind bald verboten

Für Baby- und Kleinkindertees wird es künftig ein Zuckerverbot geben. Eine entsprechende Verordnung wurde am 15. Mai 2020 im Bundesrat angenommen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitteilte. Konkret ist ein Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsäften, -nektar, Malzextrakt oder anderen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- und Kleinkindertees vorgesehen.

Verpflichtend sind außerdem künftig der Hinweis, dass bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll sowie die Kennzeichnungsvorgabe bzgl. des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies vier vollendete Lebensmonate. Gültig ist die neue Verordnung für Erzeugnisse, die später als sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung hergestellt worden sind, also etwa ab Jahresende 2020. Die Vorgaben gelten sowohl für Erzeugnisse, die zubereitet werden müssen, als auch für verzehrfertige Getränke, so das Ministerium. Neben den „klassischen“ Angebotsformen von Säuglings- oder Kleinkindertees als Teebeutel, Pulver oder Granulat gibt es auch verzehrfertige Getränke mit der Zutat Kräuter- bzw. Früchtetee und z. B. Fruchtsaft als weiterer Zutat. Diese werden von der Verordnung miterfasst. Die Verordnung ist ein wichtiger Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner. Die Strategie für weniger Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten wurde Ende 2018 vom Kabinett beschlossen. Kürzlich hatte es eine erste Zwischenbilanz des Max-Rubner-Instituts gegeben, die die Wirksamkeit der Strategie wissenschaftlich bestätigt.