Kammerversammlung: Altersvorsorge soll gestärkt werden

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 24. Juni 2020 im Magdeburger Ratswaage-Hotel den ersten Schritt für eine Satzungsänderung des Altersversorgungswerkes (AVW) der Kammer getan. Mit deutlicher Mehrheit gaben sie einem Vorstandsantrag grünes Licht, dem AVW-Verwaltungsausschuss die Aufgabe zu erteilen, bis zur nächsten ordentlichen Kammerversammlung im November 2020 einen Satzungsentwurf vorzulegen, der die vom Gesetzgeber verfügte Regelaltersgrenze von 67 Jahren ohne Rentenkürzungen und Dynamisierungen der Renten und Anwartschaften ermöglicht. Vorausgegangen war der Bericht des Kammerausschusses, der auf der vergangenen Kammerversammlung im November 2019 einberufen wurde und gemeinsam mit der AVW-Verwaltungsausschuss Handlungsoptionen für die Zukunft der Altersversorgung der Zahnärzte in Sachsen-Anhalt entwickeln sollte. Die Delegierten brachten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Umbenennung des Fortbildungsinstitutes der Kammer außerdem Änderungen der Geschäfts- und Kostenordnung, der Haushalts- und Kassenordnung, der Entschädigungsordnung sowie der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des AVW-Verwaltungsausschusses auf den Weg.