GOZ-Kommentar der BZÄK aktualisiert

2012 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihren Kommentar der Gebührenordnung für Zahnärzte in erster Auflage vorgelegt. Das Werk, zunächst zur Vereinfachung der Einführung der neuen GOZ gedacht, hat sich inzwischen zu einem Standardkommentar der GOZ entwickelt. Der Kommentar dient Gerichten und sogar Kostenerstattern als Grundlage für ihre Entscheidungen. Ein Grund hierfür ist sicher die besondere Praxisnähe des Kommentars – vom Praktiker für Praktiker – sowie die Berücksichtigung von Stellungnahmen und Beschlüssen der Ausschüsse der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung.

Der Kommentar wird ganz bewusst ausschließlich als elektronische Version auf der Homepage der BZÄK zur Verfügung gestellt, um durch regelmäßige Aktualisierungen seine Aktualität auch für die Zukunft zu garantieren. Aktuell steht eine erneut umfassend aktualisierte Ausgabe zur Verfügung, in der neben der Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und der Beantwortung weiterer Auslegungsfragen auch die Beschlüsse des Beratungsforums mit in den Kommentar eingearbeitet wurden:

https://www.bzaek.de/goz/goz-kommentar.html