Digitales Berichtsheft für erstes Ausbildungsjahr ist da

Seit Anfang März 2023 können die Auszubildenden des ersten Ausbildungsjahres nun den digitalen Ausbildungsnachweis, das sogenannte Berichtsheft, nutzen. Hierfür haben die Auszubildenden und die Ausbildungspraxen je einen Zugangscode per Brief erhalten, um sich anmelden zu können. Alle Ausbilder/Ausbilderinnen sollen ihre Auszubildenden zur regelmäßigen Führung des „Berichtsheftes“ anhalten, denn es dokumentiert die gesamten Ausbildungsinhalte und dient als Nachweis für die Kenntnisse und Fähigkeiten, die der/die Auszubildende erworben hat. Zudem ist der ordnungsgemäß geführte und abgezeichnete Ausbildungsnachweis gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

 

Kalenderwöchentlich tragen die Auszubildenden ein, welche Tätigkeiten sie in der Praxis ausgeführt haben und welche Themen in der Berufsschule behandelt wurden. Zudem werden zusätzliche Unterweisungen oder Lehrgespräche dokumentiert. Sind die Eintragungen für die Woche erledigt, bekommt der Ausbilder/die Ausbilderin diese zur Kontrolle gesandt. Gibt es keine Beanstandungen, kann die Freigabe durch den Ausbilder/die Ausbilderin erfolgen. Es ist ein Azubiheft-Team (Support-Team) eingerichtet, welches man bei technischen Problemen kostenfrei kontaktieren kann.

Fragen zur Führung des Ausbildungsnachweises beantwortet Cornelia Stapke, Tel.: 0391 73939 26, stapke@zahnaerztekammer-sah.de.