„Die aktuelle Heilmittelrichtlinie in der zahnärztlichen Praxis“ – eine Onlinefortbildung am 03. Februar ab 19.00 Uhr

Ab 01.01.2021 gilt für Vertragszahnärzte die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL ZÄ). Aufgrund der Anpassung an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice-​ und Versorgungsgesetz (TSVG) sind Änderungen zu beachten. So löst die „orientierende Behandlungsmenge“ die bisherige Regelfallsystematik ab. Die Kategorisierung in Erst- und Folgeverordnungen entfällt. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen.

Wann darf verordnet werden? Wie oft darf verordnet werden? Wie lange darf verordnet werden? Wem darf verordnet werden? Was darf verordnet werden?

Die aktuellen Informationen werden im Online-Seminar praxisnah und verständlich aufbereitet. Insbesondere sollen die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten erläutert werden. Ein Exkurs in die Physiotherapie beschreibt und visualisiert die verordenbaren vorrangigen und ergänzenden Heilmittel. Der neue Verordnungsvordruck wird mit seinen Anpassungen schrittweise und diagnosespezifisch erläutert.

Ziel der Veranstaltung ist es dem Teilnehmer Sicherheit bei der Anwendung der aktuellen Verordnungssystematik zu vermitteln um Fehler und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Die Fortbildungsveranstaltung wird online über das Portal „Webex“ durchgeführt.

Die Veranstaltung wird am 03.02.2021 von 19.00 – 20.30 Uhr online stattfinden und von Dr. Daniel Weber (Marburg) referiert.

 

Interessenten können die Onlineanmeldung über die Homepage nutzen oder sich per Email bei Herrn Wiedmann ( wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de) anmelden.