Das News Archiv der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Zahnärztekammer am Abend – Aller guten Dinge sind drei

Zahnärztekammer am Abend – Aller guten Dinge sind drei

Nach den beiden erfolgreichen Ausgaben der Onlineveranstaltung „Zahnärztekammer am Abend“, geht es im neuen Jahr 2021 mit interessanten Vorträgen weiter. Die dritte Onlineausgabe der Vortragsreihe wird am Dienstag, 19.01.2021 ab 18.30 Uhr stattfinden. Zu dem Thema „Adhäsive Restauration – was gibt es Neues?“ wird der Mitorganisator Herr Prof. Dr. Christian Gernhardt (Halle) ca. 1 ½ Stunden referieren.

Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle angemeldeten Zahnärzte aus Sachsen-Anhalt eine Teilnahmebestätigung sowie den Nachweis über die 2 Fortbildungspunkte per Mail.

Interessierte können sich jetzt schon für den 19.01.2021 anmelden unter der Internetseite  www.zaek-sa.de oder per Mail an  wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de.

Die Zugangsdaten (Zugangslink, Anmelde ID & Kenncode) erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung per Mail.

Absage des 28. Zahnärztetages 2021 der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Absage des 28. Zahnärztetages 2021 der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Der Vorstand und die Geschäftsführung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben nach reiflicher Überlegung entschieden, den 28. Zahnärztetag, der am 30. Januar 2021 unter dem Thema „Bildgebende Verfahren und Schmerzausschaltung in der Zahnmedizin“ stattfinden sollten, abzusagen. Hintergrund sind die aktuellen Schutzmaßnahmen und Hygienerichtlinien im Rahmen der Corona-Pandemie.

 

Zahnärzte, die sich bereits angemeldet hatten, werden zeitnah schriftlich informiert.

Aktualisierungskurs der Fachkunde im Strahlenschutz am 12.12.2020 findet statt!

Aktualisierungskurs der Fachkunde im Strahlenschutz am 12.12.2020 findet statt!

Der länger zeitig geplante Aktualisierungskurs der Fachkunde im Strahlenschutz für den 12.12.2020 mit dem Referenten Prof. Alexander Eckert (Nürnberg) findet statt. Allerdings hat der Veranstaltungsort zum Dorint Charlottenhof Hotel (Halle) gewechselt, da aufgrund der Vorgaben und Auflagen einige Hotels aktuell geschlossen sind. Wir danken für Ihr Verständnis.

Das Lehrmaterial wurde mit den Rechnungen und einer Anfahrtsbeschreibung am 02.12.2020 per Post verschickt.

Anbei die neue Adresse des Veranstaltungsortes:

Dorint Charlottenhof (Halle)
Dorotheenstr. 12
06108 Halle (Saale)

Kammerversammlung beschließt neues AVW-Statut und Erhöhung von ZFA-Azubi-Bezügen

Kammerversammlung beschließt neues AVW-Statut und Erhöhung von ZFA-Azubi-Bezügen

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben auf der letzten Versammlung dieser Legislaturperiode am 28. November 2020 im Magdeburger Michel Hotel einer neuen Satzung für das Altersversorgungswerk (AVW) den Weg bereitet. Mit der notwendigen Dreiviertel-Mehrheit stimmten sie für eine vollkompensatorische Einführung der Rente ab 67 sowie eine Dynamisierung der Anwartschaften ab dem 1. Januar 2021. Nahezu einstimmig wurde außerdem eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen für bestehende und neue Ausbildungsverträge beschlossen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft tritt. So soll die Attraktivität des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) verbessert und einer Abwanderung von Nachwuchskräften in umliegende Bundesländer entgegengewirkt werden. Die Delegierten der Kammerversammlung machten außerdem den Weg für Änderungen in der Hauptsatzung, der Geschäfts- sowie der Gutachterordnung frei.

Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke nutzte seinen Bericht auf der Versammlung, die erstmals in Hybridform als Präsenz- und Videokonferenz stattfand, angesichts der bevorstehenden Kammerwahlen im Frühjahr 2021 für einen Blick auf die zurückliegende Legislatur. Der Vorstand hatte sich in den vergangenen knapp fünf Jahren die Stärkung des Ansehens des Berufsstandes, den Ausbau der Partnerschaft mit Politik und Gesellschaft sowie die Gestaltung und Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Berufsausübung auf die Fahnen geschrieben. Auch die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Versorgung und den beruflichen Nachwuchs sollten sich verbessern. Zuletzt stand die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung. Als Zukunftsfragen für die nächste Legislatur benannte Dr. Carsten Hünecke die Debatte um die Systemrelevanz der Zahnmedizin im Zuge der Pandemie, das Selbstbild der Zahnärzte als Heilkundler oder Dienstleister und die zunehmende Versozialrechtlichung der Selbstverwaltung. Auch gelte es, einen Generationswechsel in den Gremien der Kammer und auch der Geschäftsstelle einzuleiten. Der Kammerpräsident dankte abschließend allen ehrenamtlich Tätigen in den Kreisstellen, den Ausschüssen und der Kammerversammlung selbst für ihr Engagement für die Zahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt.

„Zahnärztekammer am Abend“ zum zweiten Mal am 22. Dezember online

„Zahnärztekammer am Abend“ zum zweiten Mal am 22. Dezember online

Nach der Premiere am 24. November ist eine zweite Ausgabe der Onlineveranstaltung „Zahnärztekammer am Abend“  geplant. Nach den ganzen Feedbacks und Verbesserungsvorschlägen sehen wir gespannt der weiteren Durchführung entgegen. Die zweite Onlineausgabe der Vortragsreihe wird am Dienstag 22.12.2020 ab 18.30 Uhr stattfinden. Zu dem Thema „Implantologie in der Praxis – von der Planung bis zum Komplikationsmanagement“ wird Herr Dr. Dr. Markus Tröltzsch (Ansbach) ca. 1 ½ Stunden spannend referieren.

Für die diese Auflage hat die Zahnärztekammer auch Ihr Konto bei Online-Plattform Zoom erweitert, sodass sich bis zu 300 Teilnehmer anmelden können.

Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle angemeldeten Zahnärzte aus Sachsen-Anhalt eine Teilnahmebestätigung sowie den Nachweis über die 2 Fortbildungspunkte per Mail.

Interessierte können sich jetzt schon für den 22.12.2020 anmelden unter der Internetseite  www.zaek-sa.de oder per Mail an  wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de.

Die Zugangsdaten (Zugangslink, Anmelde ID & Kenncode) erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung per Mail.

Radon-Messungen an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten

Radon-Messungen an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie bis Ende 2020 Gebiete, in denen zu erwarten ist, dass der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen im Keller und Erdgeschoss über 300 Becquerel je Kubikmeter liegt, als sog. Radonvorsorgegebiete festzulegen.

In den Gebieten muss innerhalb von 18 Monaten die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller bzw. im Erdgeschoss an repräsentativen Orten über einen Zeitraum von 12 Monaten gemessen werden. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden.

Je nach Messlabor kostet eine Messung (Messgerät und Auswertung) zwischen 30 und 50 Euro.  Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze nach §127 Abs. 2 StrlSchG verpflichtet, d. h. auch Zahnärztinnen und Zahnärzte unterliegen dieser Verpflichtung.

Die Auswertung der vorliegenden Daten lässt die Prognose zu, dass in den im Folgenden aufgeführten Gebieten die Aktivitätskonzentration von Radon-222 den Referenzwert in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschreitet.

Für Sachsen-Anhalt wurden nachfolgende Gemeinden als Radonvorsorgegebiete festgelegt.

Landkreis Harz:

–       Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz

–       Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode

–       Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz)

–       Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken

–       Einheitsgemeinde Stadt Thale

–       Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode

 

Landkreis Mansfeld-Südharz:

–       Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

–       Einheitsgemeinde Stadt Arnstein

–       Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt

–       Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben

–       Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld

–       Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen

–       Einheitsgemeinde Südharz

–       Verbandsgemeinde Goldene Aue

–       Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

 

Der Inhaber der Betriebsstätte (Verantwortlicher) ist für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies ist unabhängig davon, ob die in der Betriebsstätte arbeitenden Personen beim Verantwortlichen beschäftigt sind. Der Inhaber der Betriebsstätte ist auch dann verantwortlich, wenn er selbst nicht Eigentümer der Räumlichkeiten der Betriebsstätte ist.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Radon-Handbuch Deutschland

Informationen vom Bundesamt für Strahlenschutz:

Dem Verantwortlichen obliegt es, innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung des Radonvorsorgegebietes Messungen im Keller und Erdgeschoss über ein Jahr durch eine vom Bundesamt für Strahlenschutz zugelassenen Messstelle
(abrufbar unter Wie kann ich Radon messen (lassen?))

Liste der zertifizierten Anbieter für Radon-Messungen:
Zertifizierte Anbieter

„Zahnärztekammer am Abend“ geht am 24. November online

„Zahnärztekammer am Abend“ geht am 24. November online

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Ausfälle der Fort- und Weiterbildungen hat die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt eine neue Online-Veranstaltung ins Leben gerufen. Die Fortbildung „Zahnärztekammer am Abend“ soll einmal im Monat an einem Dienstag stattfinden. Starten wird die Vortragsreihe am Dienstag 24.11.2020 um 18.30 Uhr. Die jeweiligen wechselnden Referenten werden hierbei zu verschiedenen zahnärztlichen Themen ca. 1 ½ Stunden über die Online-Plattform „Zoom“ referieren.

Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle angemeldeten Zahnärzte aus Sachsen-Anhalt eine Teilnahmebestätigung sowie den Nachweis über die 2 Fortbildungspunkte.

Interessierte können sich jetzt schon für den 24.11.2020 anmelden unter der Internetseite www.zaek-sa.de oder per Mail an wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de

Die weiteren Termine der kommenden Monate werden zeitnah veröffentlicht.

Die Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung.

Mitgliederversammlung der GZMK muss kurzfristig abgesagt werden

Mitgliederversammlung der GZMK muss kurzfristig abgesagt werden

Die trotz Tagungsabsage geplante Mitgliederversammlung der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg muss aufgrund der aktuellen Entwicklungen abgesagt werden.

Wir können leider nicht wie geplant die Räumlichkeiten der Universität nutzen. Die infolge des Pandemiegeschehens erforderlichen Maßnahmen erlauben nach aktueller Beschlusslage vom 13.11.2020 keine derartigen Veranstaltungen an der Universität mehr. Die Mitgliederversammlung am 20. November kann also leider nicht in Räumlichkeiten der Martin-Luther-Universität stattfinden. Im Namen des gesamten Vorstands bitte ich Sie daher für Ihr Verständnis. Selbstverständlich werden wir diese Mitgliederversammlung durchführen und prüfen aktuell die Alternativen einer Durchführung im nächsten Jahr. Weitere Informationen werden wir  Ihnen zeitnah zukommen lassen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Christian Gernhardt

Vorsitzender der Gesellschaft für ZMK

COVID-19-Pandemie: Zahnarztbesuch ist und bleibt sicher

COVID-19-Pandemie: Zahnarztbesuch ist und bleibt sicher

Die Zahnärztekammer (ZÄK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Sachsen-Anhalt raten Patienten, anstehende Behandlungs- und Vorsorgetermine trotz steigender Corona-Fallzahlen und damit einhergehender Kontaktbeschränkungen nicht zu verschieben oder abzusagen. „Die Sorge vor Ansteckung ist verständlich, aber unbegründet. Bislang ist kein Fall in Sachsen-Anhalt bekannt, bei dem sich ein Patient oder das Personal in einer Zahnarztpraxis angesteckt haben“, erklärt Dr. Carsten Hünecke, Präsident der ZÄK und Zahnarzt aus Magdeburg. Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie galten in Zahnarztpraxen besonders hohe Hygienestandards, vergleichbar mit den Bedingungen in OP-Sälen. Diese Standards fallen seit März mit zusätzlichen Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Einzelbestellungen noch rigoroser aus und gewährleisteten einen optimalen Infektionsschutz für Patienten, Zahnärzte und Praxisteams, so Dr. Hünecke. Im Gegensatz zum Frühjahr seien die Praxen auch wieder ausreichend mit Schutzausrüstung ausgestattet.

 

„Eine gute Mundgesundheit ist der beste Schutz vor Infektionskrankheiten wie COVID-19 oder auch Grippe“, ergänzt Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV und Zahnarzt in Dessau-Roßlau. Bei Vorsorgeterminen können Karies, Parodontitis oder auch Krebserkrankungen in der Mundhöhle frühzeitig erkannt und behandelt werden. Auch der erfolgreiche Abschluss kieferorthopädischer Behandlungen hängt maßgeblich von der regelmäßigen Kontrolle ab. Patienten sollten deshalb nicht auf Beschwerden warten, sondern Zahnarzttermine nur dann absagen oder verschieben, wenn sie sich selbst krank fühlen oder Kontakt zu Corona-Infizierten hatten. In jedem Fall sollten sie telefonischen Kontakt mit der Praxis herstellen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Erstsemester wird begrüßt!

Erstsemester wird begrüßt!

apl. Prof. Dr. med. dent. habil Christian Gernhardt begrüßt das Erstsemester „Zahnmedizin“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Studenten finden an der Uni Halle optimale Studienbedingungen vor, denn sie gehört zu den neuesten Ausbildungsstätten Deutschlands. Den Studierenden steht ein hochmoderner Phantomsaal zur Vorbereitung auf die Arbeit mit dem Patienten zur Verfügung. Das Land Sachsen-Anhalt freut sich auf zahnmedizinischen Nachwuchs.

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