Das News Archiv der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Informationen zu den Kammerwahlen 2021

Informationen zu den Kammerwahlen 2021

Bekanntgabe durch den Wahlleiter

 

Als Wahlleiter gebe ich hiermit gemäß § 15 der Wahlordnung der Zahnärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt Folgendes bekannt:

• Für die Kammerversammlung der 8. Legislaturperiode sind insgesamt 50 Delegierte zu wählen.

• Gemäß § 16 der Wahlordnung sind Wahlvorschläge bis zum 1. April 2021 einzureichen.

• Gemäß § 17 der Wahlordnung bestehen folgende Voraussetzungen für die Zulassung von Wahlvorschlägen:

(1) In einem Wahlvorschlag bei der Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer sollen nach Möglichkeit doppelt soviel Bewerber vorgeschlagen werden, wie Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind (§ 14). Werden in einem Wahlvorschlag mehr Bewerber vorgeschlagen, gelten sie nur in der zulässigen Höchstzahl und in der Reihenfolge, in der sie aufgeführt sind, als vorgeschlagen. (Die Höchstzahl ist jeweils das Doppelte der in der Tabelle auf Seite 42 in der zn 02/2021 unter „Delegierte“ angegebenen Zahl.).

(2) Ein Bewerber darf nur in dem Wahlkreis, in welchem er im Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 10), und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.

(3) Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber mit Zunamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf, Wohnung und Anschrift der Arbeitsstätte aufgeführt sein. Daneben können nähere Berufsangaben aufgenommen werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 im Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift anzugeben. Der erste Unterzeichner gilt als Vertrauensperson dieses Wahlvorschlages, der zweite als dessen Stellvertreter. Ein Wahlberechtigter darf nicht Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein. Ich bitte Sie, Ihre Wahlvorschläge auf dem Formblatt Wahlvorschlageinzureichen.

(4) Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Vorgeschlagenen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen (§ 18).

 

// RA Torsten Hallmann, Wahlleiter

Förderpreis der ZÄK geht nach Aachen

Förderpreis der ZÄK geht nach Aachen

Üblicherweise wird der seit 2001 verliehene Förderpreis der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt traditionell im Rahmen des jährlichen ZahnÄrztetages Ende Januar im Magdeburger Herrenkrug in Anwesenheit zahlreicher Vertreter aus Politik und Zahnärzteschaft verliehen. In diesem Jahr war das pandemiebedingt nicht möglich, denn der ZahnÄrztetag musste abgesagt werden. Da die Möglichkeit einer persönlichen Preisübergabe vorerst nicht absehbar ist, entschied sich der Vorstand der Zahnärztekammer, die Förderpreis-Urkunde per Post zu versenden – und zwar an Dr. Marie Sophie Katz, Fachzahnärztin an der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen.

 

Vergabe Förderpreis Urkunde

Sie überzeugte die hochkarätige Förderpreis-Jury mit ihrer Studie zum Einfluss von Drainagen auf postoperative Beschwerden nach operativer Entfernung retinierter Unterkieferweisheitszähne. Ergebnis: Das Einbringen einer Gummilasche scheint keinen Einfluss auf Schwellung, Schmerzen, Trismus oder Wundinfektion zu haben. Eine Zusammenfassung der Studie von Dr. Marie Sophie Katz finden Sie in den Zahnärztlichen Nachrichten Sachsen-Anhalt, Heft 02 / 2021, S. 32.

Umfrage: Corona und die Freien Berufe

Umfrage: Corona und die Freien Berufe

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bundesverband der Freien Berufe (BFB) eine Umfrage unter den Angehörige der Freien Berufe sowohl rückblickend als auch aktuell zu ihrer wirtschaftlichen Situation, der Bewertung der getroffenen Hilfsmaßnahmen und den Problematiken dabei durch.

 

Bitte unterstützen Sie das IFB in der 10-minütigen Befragung: www.t1p.de/corona21

Vielen Dank!

Studie: Schlechte Mundgesundheit erhöht Sterberisiko bei COVID-19-Patienten

Studie: Schlechte Mundgesundheit erhöht Sterberisiko bei COVID-19-Patienten

Patienten mit Parodontalkrankheiten haben offenbar ein erhöhtes Risiko, infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu sterben. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der University of Leeds in Großbritannien (https://doi.org/10.3389/fmed.2020.604980). Demnach verstarben COVID-19-Patienten mit schmerzendem oder blutendem Zahnfleisch doppelt so oft wie die Patienten der Kontrollgruppe. Die Forscher schlussfolgerten außerdem, dass eine gute Mundhygiene bei hospitalisierten COVID-19-Patienten einen spürbar positiven Effekt auf den Heilungsprozess haben könnte.

 

„Wir wissen schon länger, dass Entzündungen im Mund wie offene Wunden wirken. Bakterien und Viren können leichter in den Körper eindringen, das Immunsystem des Körpers stark belasten und das Risiko von Folgeerkrankungen erhöhen. Oft laufen diese Entzündungsprozesse auch schmerzfrei ab und äußern sich nur durch Zahnfleischbluten“, erklärt Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt in Magdeburg. Deshalb sei es um so wichtiger, dass Patienten ihre regelmäßigen Kontroll- und Behandlungstermine in der Zahnarztpraxis auch in Pandemie-Zeiten wahrnehmen und Zahnärzte auch die Bewohner von Pflegeheimen betreuen können. In den Praxen herrschen höchste Hygienestandards, die im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal verschärft wurden.

 

Generell biete eine gute Mundhygiene auch Schutz vor Erkältungs- und Infektionskrankheiten, so Dr. Carsten Hünecke. Diese könne jeder selbst durch regelmäßiges und gründliches Zähneputzen und Gebrauch von Mundspüllösungen verbessern. Bei der Wahl der richtigen Pflegeprodukte und der Putztechnik beraten die Zahnarztpraxen gerne.

Distanzunterricht durch die Berufsbildenden Schulen

Distanzunterricht durch die Berufsbildenden Schulen

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle ausbildenden Zahnärztinnen und Zahnärzte nochmals darüber informieren, dass auch bei Distanzunterricht durch die Berufsschule uneingeschränkte Schulpflicht besteht. Der Distanzunterricht ist weder als Freizeit für die Auszubildenden zu verstehen, noch bedeutet dies den uneingeschränkten Einsatz der Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb.

Die von Seiten der Berufsschule erteilten Aufgaben/Projekte etc. sind innerhalb der Arbeitszeit zu leisten und orientieren sich an der Bearbeitungs- und Lernzeit der sonst üblichen Unterrichtszeit. Es ist somit entsprechend für diese Aufgaben und ggf. Teilnahmen am Online-Unterricht freizustellen, vergleichbar mit dem Präsenzunterricht.

Grundlage bilden § 15 Abs. 1 Ziffer 1 BBiG, § 40 Abs. 4 des SchulG LSA und § 84 Abs. 1 Ziffer 3 SchulG LSA.

„Die aktuelle Heilmittelrichtlinie in der zahnärztlichen Praxis“ – eine Onlinefortbildung am 03. Februar ab 19.00 Uhr

„Die aktuelle Heilmittelrichtlinie in der zahnärztlichen Praxis“ – eine Onlinefortbildung am 03. Februar ab 19.00 Uhr

Ab 01.01.2021 gilt für Vertragszahnärzte die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL ZÄ). Aufgrund der Anpassung an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice-​ und Versorgungsgesetz (TSVG) sind Änderungen zu beachten. So löst die „orientierende Behandlungsmenge“ die bisherige Regelfallsystematik ab. Die Kategorisierung in Erst- und Folgeverordnungen entfällt. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen.

Wann darf verordnet werden? Wie oft darf verordnet werden? Wie lange darf verordnet werden? Wem darf verordnet werden? Was darf verordnet werden?

Die aktuellen Informationen werden im Online-Seminar praxisnah und verständlich aufbereitet. Insbesondere sollen die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten erläutert werden. Ein Exkurs in die Physiotherapie beschreibt und visualisiert die verordenbaren vorrangigen und ergänzenden Heilmittel. Der neue Verordnungsvordruck wird mit seinen Anpassungen schrittweise und diagnosespezifisch erläutert.

Ziel der Veranstaltung ist es dem Teilnehmer Sicherheit bei der Anwendung der aktuellen Verordnungssystematik zu vermitteln um Fehler und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Die Fortbildungsveranstaltung wird online über das Portal „Webex“ durchgeführt.

Die Veranstaltung wird am 03.02.2021 von 19.00 – 20.30 Uhr online stattfinden und von Dr. Daniel Weber (Marburg) referiert.

 

Interessenten können die Onlineanmeldung über die Homepage nutzen oder sich per Email bei Herrn Wiedmann ( wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de) anmelden.

Anonyme Online-Befragung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte

Anonyme Online-Befragung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

seit 2007 steigt die Zahl angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte kontinuierlich und verändert damit auch die Arbeit der Kammern. Wir möchten angestellte Kolleginnen und Kollegen bitten, an der Umfrage teilzunehmen und uns Ihre Erfahrungen, Wünsche und Anregungen mitzuteilen.

https://de.surveymonkey.com/r/MKYYRCW

Die Umfrage richtet sich auch an in ehemals eigener Praxis angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Wir bedanken uns bereits an dieser Stelle herzlich für Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand der Zahnärztekammer

Schutzausrüstung und staatliche Hilfen – auch für Zahnärzte!

Schutzausrüstung und staatliche Hilfen – auch für Zahnärzte!

Die zweite Welle der COVID-19-Pandemie hält Sachsen-Anhalt fest im Griff. Trotz eines erneuten Lockdowns ab dem vergangenen November und begonnener Schutzimpfungen für Risikopatienten bleibt die Zahl der Neuinfektionen in der Bundesrepublik und auch im Land anhaltend hoch. Die Zahnärzte können jedoch trotz dieser Belastung vollumfänglich die ambulante gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt absichern, betonte Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt aus Magdeburg,  am 13. Januar 2021 beim gemeinsamen Pressegespräch der Heilberufler in Magdeburg.

 

„Um langfristigen Folgen für die eigene Gesundheit vorzubeugen und die Praxen nach dem Ende der Pandemie nicht zu überlasten, ist es wichtig, anstehende Behandlungs- und Vorsorgetermine nicht zu verschieben oder abzusagen“, so Dr. Hünecke. Zahnarztpraxen unterliegen in Deutschland generell strengen Hygienevorschriften, da davon auszugehen ist, dass Patienten mit Infektionskrankheiten wie Masern oder HIV zur Behandlung kommen. Diese Hygienestandards fallen seit Beginn der Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Einzelbestellungen noch rigoroser aus und gewährleisteten einen optimalen Infektionsschutz für Patienten, Zahnärzte und Praxisteams, so Dr. Hünecke. Bislang habe es deshalb in der Zahnmedizin nur sehr wenige Ansteckungsfälle gegeben, in der Regel durch private Kontakte. Das belegen auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Schutzausrüstung zur Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen weiter Mangelware ist und bleibt, ist es aus Sicht der Zahnärzte und ihrer Teams jedoch bedauerlich und unverständlich, dass der Berufsstand im Gegensatz zu den ambulant tätigen Ärzten bis heute keine Hilfe seitens der staatlichen Stellen bzw. der gesetzlichen Krankenkassen bei der Beschaffung bzw. Finanzierung von Schutzausrüstung erhalten hat. Eine Ausnahme bilden die Schwerpunktpraxen im Land bzw. wurden von einzelnen Landkreisen Schutzmasken gegen Erstattung der Kosten verteilt. Die Zahnärztekammer fordert außerdem eine dem Risiko entsprechende Berücksichtigung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihres Personals bei der Priorisierung bei den kommenden COVID-19-Impfungen und eine Berücksichtigung der Zahnmedizin bei staatlichen Hilfen. Besonders junge Praxen seien akut existenzgefährdet, so Dr. Carsten Hünecke.

Zahnärztekammer am Abend – Aller guten Dinge sind drei

Zahnärztekammer am Abend – Aller guten Dinge sind drei

Nach den beiden erfolgreichen Ausgaben der Onlineveranstaltung „Zahnärztekammer am Abend“, geht es im neuen Jahr 2021 mit interessanten Vorträgen weiter. Die dritte Onlineausgabe der Vortragsreihe wird am Dienstag, 19.01.2021 ab 18.30 Uhr stattfinden. Zu dem Thema „Adhäsive Restauration – was gibt es Neues?“ wird der Mitorganisator Herr Prof. Dr. Christian Gernhardt (Halle) ca. 1 ½ Stunden referieren.

Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle angemeldeten Zahnärzte aus Sachsen-Anhalt eine Teilnahmebestätigung sowie den Nachweis über die 2 Fortbildungspunkte per Mail.

Interessierte können sich jetzt schon für den 19.01.2021 anmelden unter der Internetseite  www.zaek-sa.de oder per Mail an  wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de.

Die Zugangsdaten (Zugangslink, Anmelde ID & Kenncode) erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung per Mail.