Kammerdelegierte beschließen Änderung der Wahlordnung und neues AVW-Statut
Kammerdelegierte beschließen Änderung der Wahlordnung und neues AVW-Statut
In ihrer Frühjahrsversammlung am 11. Juni 2025 haben die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt den Weg für eine Reform der Kammerwahlen im kommenden Jahr freigemacht. In der mit großer Mehrheit beschlossenen Änderung der Wahlordnung wurden die Wahlkreise leicht neu zugeschnitten – Oschersleben gehört nun zum Wahlkreis 5 – und die Zahl der Delegierten verringert. Eingangs befassten die Delegierten sich mit der Möglichkeit, künftig einmal Online-Wahlen abzuhalten. Die Firma Polyas informierte über den Ablauf. Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke stellte außerdem den aktuellen Stand bezüglich einer möglichen Reform des Zahnärztlichen Notdienstes in Sachsen-Anhalt vor. Voraussichtlich im Herbst soll die Kammerversammlung hierüber entscheiden. In der aktuellen Sitzung beschlossen die Delegierten außerdem Änderungen der Berufs- sowie der Kostenordnung und der Hauptsatzung.
Außerdem haben die Kammerdelegierten das Versorgungsstatut des Altersversorgungswerkes (AVW) der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt per einstimmigem Beschluss in mehreren Punkten geändert. Notwendig war dies aufgrund von Änderungen im Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA). Unter anderem wurden die für die Festsetzung des Punktwertes maßgeblichen Kriterien konkretisiert und in das Versorgungsstatut aufgenommen, da diese Aufgabe der Kammerversammlung als Folge des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gesetzesvorbehaltes bzw. dem Satzungsvorbehalt gemäß § 5a Abs. 6 Nr. 5 KGHB-LSA obliegt. Die Beschlussfassung fällt in die Satzungskompetenz der Kammerversammlung. Neu aufgenommen wurde ein Paragraph zur Abtretung von Schadenersatzansprüchen. Es handelt sich um eine übliche Regelung für Antragstellungen auf Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten, welche durch Fremdverschulden Dritter verursacht werden. Eine Änderung des Paragraphen 18 zur Reduktion von Witwen- und Waisenrenten wurde nach Diskussion in der Kammerversammlung wieder gestrichen.