Geplante Änderung der Weiterbildungsordnung 2025

 

Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Maßgabe der EU-Richtlinie 2018/958 bezüglich der Änderung der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Nach § 15 Absatz 1a des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt haben die Heilberufekammern neue oder zu ändernde Satzungsregelungen, die die Aufnahme oder die Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken, daraufhin zu prüfen, dass sie nicht diskriminierend (Artikel 5 der Richtlinie [EU] 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25), durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt (Artikel 6 der Richtlinie [EU] 2018/958) und nach Maßgabe der Anlage verhältnismäßig sind.

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt plant, in ihrer Kammerversammlung am 22.11.2025 die Änderung ihrer Weiterbildungsordnung (WBO) (alle Änderungen sind in der anliegenden Synopse dargestellt) zu beschließen. Zum Entwurf der neuen Weiterbildungsordnung erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.11.2025.

 

Synopse WBO

Entwurf WBO