Mitgliederverwaltung

 

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf in Sachsen-Anhalt ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, müssen Mitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sein.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.
Alle Änderungen sind der Zahnärztekammer laut Meldeordnung unverzüglich mitzuteilen.

Anmeldeformular

Änderungsmeldung

Auskunft zur Berufshaftpflichtversicherung

Vordruck Einzugsermächtigung

 

Mitgliederausweise können von jedem Mitglied bei der Zahnärztekammer beantragt werden.

Antrag Zahnarzt-Ausweis

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 

Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), ist der eHBA erforderlich.

 

Anwendungen

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Elektronisches Rezept (eRezept)
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)

 

Beantragung

Der eHBA kann derzeit über folgende Anbieter bezogen werden. Der Ausweis hat in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren.

D-Trust GmbH

T-Systems

SHC+CARE

medisign GmbH

Funktional sind die Ausweise gleich. Unterschiede gibt bei den Mindestvertragslaufzeiten. Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind gering. Die Kosten pro Ausweis belaufen sich auf ca. 500 € bei 5 Jahren. Der Zahnärztekammer fällt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnärztin oder Zahnarzt zu prüfen.

Für den gesamten Vorgang (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind mindestens drei Wochen einzuplanen.

 

 

eHBA-Austausch – Fristverlängerung bis zum 30.06.2026

Die Frist für den Umtausch der Elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 in Karten der Generation 2.1 wird seitens der gematik bis zum 30.06.2026 verlängert.

zm online

Im Austauschprozess kommen die Anbieter aktiv mit einer persönlichen E-Mail auf Sie zu. Bitte reagieren Sie auf diese Mail. Ohne neue Karte besteht die Gefahr, den Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) zu verlieren.

Sofern der Kartenaustausch aus Gründen, welche der ZA nicht zu vertreten hat, nicht nahtlos erfolgt, können eAU oder EBZ-Anträge ersatzweise mit der SMC-B Karte signiert werden. Ein Rezept kann ersatzweise auf Papier (Muster 16) ausgestellt werden.

 

 

Hinweise

Bei einem Wechsel des Anbieters oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.

Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.

 

Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

medisign/D-Trust: Manuela Keßler    Tel.: 0391 73939-25

Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

T-Systems/SHC:  Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14