Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), ist der eHBA erforderlich.
Anwendungen
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Elektronisches Rezept (eRezept)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beantragung
Der eHBA kann derzeit über folgende Anbieter bezogen werden. Der Ausweis hat in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren.
medisign GmbH
D-Trust GmbH
T-Systems
SHC-Care – Digitalisierung: elektronischer Zahnarztausweis | SHC+CARE
Funktional sind die Ausweise gleich. Unterschiede gibt bei den Mindestvertragslaufzeiten. Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind gering. Die Kosten pro Ausweis belaufen sich auf ca. 500 € bei 5 Jahren. Der Zahnärztekammer fällt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnärztin oder Zahnarzt zu prüfen.
Für den gesamten Vorgang (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind mindestens drei Wochen einzuplanen.
Kartenaustausch
Die elektronischen Heilberufsausweise der Generation 2.0 müssen bis Ende 2025 durch Karten der Genration 2.1 ersetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Zahnärzte und Zahnärztinnen von ihrem jeweiligen Anbieter per E-Mail über das Antrags- bzw. Umtauschprocedere informiert werden.
Der Anbieter medisign kündigt den Umtauschprozess wie folgt auf seiner Website an: https://www.medisign.de/blog/ehba-und-smc-b-der-generation-2-0-werden-ausgetauscht/
Die D-Trust GmbH gibt folgende Hinweise zum Kartenaustausch auf ihrer Website.
Sofern der Kartenaustausch aus Gründen, welche der ZA nicht zu vertreten hat, nicht nahtlos erfolgt, können eAU oder EBZ-Anträge ersatzweise mit der SMC-B Karte signiert werden. Ein Rezept kann ersatzweise auf Papier (Muster 16) ausgestellt werden.
Hinweise
Bei einem Wechsel des Anbieters oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.
Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.
Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:
medisign/D-Trust: Manuela Keßler Tel.: 0391 73939-25
Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:
T-Systems/SHC: Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14