Ausländische Zahnärzte

Fachsprachprüfung

 

Die Erteilung einer Berufsberechtigung als Zahnärztin oder Zahnarzt (Berufserlaubnis oder Approbation) setzt in Sachsen-Anhalt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für den zahnärztlichen Beruf eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Fachsprachprüfung voraus. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Fachsprachprüfung

Ansprechpartnerin:
Anja Hünecke
0391 73939 11
huenecke@zahnaerztekammer-sah.de

Approbation bzw. Berufserlaubnis

 

Wer in Deutschland arbeiten möchte, kann entweder die Approbation beantragen oder einen Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Zahnheilkundegesetz (ZHG) stellen. Die landesweit zuständige Stelle in Sachsen-Anhalt ist das Landesprüfungsamt in Halle.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt f. Gesundheitsberufe
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle/Saale

Frau Ina Göhring
0345 514 3268
ina.goehring@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter diesen Link:

Gesundheitsberufe Approbation / Berufserlaubnis

Formulare und Merkblätter des LVA

Auch über das Informationsportal der Bundesregierung können weitere Informationen über die Anerkennung  eingesehen werden: www.anerkennung-in-deutschland.de

 

Für Ihre Tätigkeit mit vorübergehender Berufserlaubnis können Sie zum Beispiel ein Stellengesuch auf unserer Homepage unter www.zaek-sa.de/stellenboerse/ eintragen beziehungsweise sich eine Zahnarztpraxis in Sachsen-Anhalt suchen, die Sie mit vorübergehender Berufserlaubnis beschäftigt.

Sobald eine Approbation oder die Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz vorliegt und die Berufsausübung aufgenommen wird, müssen Sie sich formlos bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt anmelden.

Kenntnisprüfung

 

Abgeschlossenes Studium in einem Mitgliedsstaat der EU

Wenn Sie aus einem Land der EU kommen, müssen Sie eine Fachsprachprüfung ablegen. Bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossenen Studium wird die Gleichwertigkeit nach Aktenkontrolle grundsätzlich automatisch anerkannt.

 

Abgeschlossenes Studium außerhalb der EU

Wenn die Gleichwertigkeit Ihres zahnmedizinischen Ausbildungsstandes nicht gegeben ist und Sie in Deutschland arbeiten möchten, muss eine sogenannte Kenntnisprüfung (Gleichwertigkeitsprüfung) abgelegt werden.

Ansprechpartnerin:
Anja Hünecke
0391 73939 11
huenecke@zahnaerztekammer-sah.de

Wir bitten um Beachtung der folgenden Informationen zur Kenntnisprüfung: Infoblatt für Prüflinge

Anerkennungszuschuss

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre berufliche(n) Qualifikation(en) im Ausland erworben haben, können diese mit den entsprechenden deutschen Qualifikationen vergleichen und gegebenenfalls anerkennen lassen. Durch die verschiedenen Verfahren fallen auch bei den Kammern Kosten an. Diese sollen nach Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nunmehr keine Hürde für die eigentliche Anerkennung sein. Daher werden seit dem 01. Dezember 2016 diejenigen mit dem neuen Anerkennungszuschuss unterstützt, die keine anderweitige Unterstützung erhalten.

 

Seit 7. März 2017 stehen die aktualisierten Formulare und weitere Dokumente unter  www.anerkennungszuschuss.de für Sie zum Download bereit. Auf dieser Seite finden Sie zudem eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Antrags sowie eine FAQ-Liste, die Antworten auf häufige Fragen bereitstellt. Auch der Flyer zum Anerkennungszuschuss ist online abrufbar. Diesen können Sie sich auch gern in Papierform beim Bundesministerium für Bildung und Forschung bestellen.