Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Punkte: 9
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 der derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchuV) mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Bitte beachten Sie unbedingt darauf, dass Sie die 5-Jahres-Frist für die Aktualisierung einhalten.
Themenschwerpunkte
- Neues aus den Rechtsvorschriften (Röntgenverordnung)
- Inhalte und Umsetzung der Röntgenverordnung nach Richtlinien und Normvorschriften
- Strahlenexposition/Strahlenschutz und deren Bedeutung für die Zahnarztpraxis
- Qualitätssicherung beim zahnärztlichen Röntgen
- Rechtfertigende Indikation
- Klinische Anwendung und Fehleranalyse
- Besonderheiten bei der Arbeit mit digitalen Röntgeneinrichtungen und Digitaler Volumentomografie (DVT)
- Überprüfung mit Abschluss-Testat (Multiple-Choice-Verfahren)
Hinweise:
Die Zustellung des Lehrmaterials für den Aktualisierungskurs erfolgt mit der Rechnungslegung 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
