Mitgliederverwaltung

 

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf in Sachsen-Anhalt ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, müssen Mitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sein.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.
Alle Änderungen sind der Zahnärztekammer laut Meldeordnung unverzüglich mitzuteilen.

Anmeldeformular

Änderungsmeldung

Auskunft zur Berufshaftpflichtversicherung

Vordruck Einzugsermächtigung

 

Mitgliederausweise können von jedem Mitglied bei der Zahnärztekammer beantragt werden.

Antrag Zahnarzt-Ausweis

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 

Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), ist der eHBA erforderlich.

 

Anwendungen

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Elektronisches Rezept (eRezept)
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)

 

Beantragung

Der eHBA kann derzeit über folgende Anbieter bezogen werden. Der Ausweis hat in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren.

medisign GmbH

D-Trust GmbH

T-Systems

SHC+CARE

Funktional sind die Ausweise gleich. Unterschiede gibt bei den Mindestvertragslaufzeiten. Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind gering. Die Kosten pro Ausweis belaufen sich auf ca. 500 € bei 5 Jahren. Der Zahnärztekammer fällt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnärztin oder Zahnarzt zu prüfen.

Für den gesamten Vorgang (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind mindestens drei Wochen einzuplanen.

 

Verzögerung eHBA – medisign

Beim Kartenanbieter medisign kommt es aufgrund einer Systemumstellung zu großen Problemen und Ausfällen bei der Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA). Bei der Bearbeitung von Anträgen für Erstkarten und Folgekarten führt dies zu enormen Verzögerungen, die den Praxisbetrieb einschränken könnten.

Sollten Sie aktuell eine Folgekarte beantragen müssen oder bereits beantragt haben, da Sie von der Austausch­aktion wegen auslaufender Zertifikate für die RSA-Verschlüsselung betroffen sind, bitten wir Sie, sich dringend mit medisign direkt in Verbindung zu setzen.

medisign – Hinweise & Störungen

Die gematik und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich dieser Thematik bereits angenommen und medisign zu einer sofortigen Stellungnahme zu den aktuellen Störungen und zur Behebung derer aufgefordert.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen und wir wieder im Freigabeprotal für unsere Zahnärzte tätig sein können, werden wir Sie umgehend auf unserer Website oder im Newsletter informieren.

 

eHBA-Austausch bis 31.12.2025!

Alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 müssen bis 31.12.2025 durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden.

Der Grund hierfür ist eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Anbieter kommen aktiv mit einer persönlichen E-Mail auf Sie zu. Bitte reagieren Sie auf diese Mail. Ohne neue Karte besteht die Gefahr, ab 01.01.2026 den Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) zu verlieren.

Sofern der Kartenaustausch aus Gründen, welche der ZA nicht zu vertreten hat, nicht nahtlos erfolgt, können eAU oder EBZ-Anträge ersatzweise mit der SMC-B Karte signiert werden. Ein Rezept kann ersatzweise auf Papier (Muster 16) ausgestellt werden.

 

Hinweise

Bei einem Wechsel des Anbieters oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.

Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.

 

Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

medisign/D-Trust: Manuela Keßler    Tel.: 0391 73939-25

Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

T-Systems/SHC:  Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14