Antrag Kammer- und Fortbildungszertifikat

Kammer- und Fortbildungszertifikat

Das Führen entsprechender Fortbildungsbezeichnungen, wie das „Fortbildungszertifikat“ und auch das „Kammerzertifikat Fortbildung“, dient hauptsächlich dem Nachweis der Teilnahme an einer strukturierten, curricularen Fortbildung, die mit einem Abschlussgespräch oder einer Abschlussprüfung erfolgreich beendet wurde. Es ist somit eine Anerkennung einer erfolgreich absolvierten postgradualen Fortbildung, die auch auf der Homepage der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden kann. Die Fortbildungs- und Kammerzertifikate Fortbildung können als Zusatz zur Berufsbezeichnung “Zahnarzt” und neben den von der Kammer anerkannten Gebietsbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung sowie den Tätigkeitsschwerpunkten geführt werden. Die Voraussetzungen für das Erteilen von Fortbildungszertifikaten und das Führen entsprechender Bezeichnungen sind in der Fortbildungsordnung der Zahnärztekammer S.-A. geregelt. Diese finden Sie hier.

Antrag Kammer- und Fortbildungszertifikat