Anmeldung Fortbildung

Anmeldung einer Fortbildung/Vergabe von Fortbildungspunkten

Fortbildungen, die in Sachsen-Anhalt stattfinden, melden Sie als Veranstalter vorab mit der „Erklärung über die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen“ bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt an. Die Teilnehmenden solcher Fortbildungen erhalten von Ihnen als Veranstalter im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung, auf der die Fortbildungspunkte ausgewiesen werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass für jede Veranstaltung ein gesondertes Erklärungsformular ausgefüllt wird.

Erklärung

Senden Sie das Formblatt ausgefüllt per Mail an die aufgeführte Emailadresse zurück und fügen Sie zudem das Kursprogramm oder die Kursausschreibung bei. Nur so kann eine Sichtung von uns erfolgen.

Da die Erfassung der Erklärungen automatisiert erfolgt, nutzen Sie bitte die Funktion „Lesebestätigung“ Ihres E-Mail-Accounts als Nachweis der Einreichung der Erklärung.

 

Die Veranstaltung muss den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK entsprechen:

Leitsätze

Punktebewertung

 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einreichung mindesten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, jedoch auf jeden Fall vor der offiziellen Ausschreibung und Bewerbung, bei uns erfolgt. Eine nachträgliche Punktevergabe ist nicht möglich.