Impfpflicht in der Zahnarztpraxis
Fragen und Antworten unter BZÄK Sonderseite (aktualisiert am 26.01.2022)
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten
Die Meldung nach § 20a Abs. 2 Satz 2 IfSG hat unverzüglich, d. h. innerhalb von höchstens zwei Wochen über das digitale Meldeportal des Gesundheitsministeriums Sachsen-Anhalt zu erfolgen. Ausschließlich über das Meldeportal beim zuständigen Gesundheitsamt erfolgt Ihre Meldung, postalisch oder per Fax übermittelte Daten werden nicht angenommen.
Hier finden Sie den Link zum Meldeportal: https://lsaurl.de/impfpflicht
Eine Anleitung zur Registrierung des Unternehmens erhalten Sie unter folgendem Link: Anleitung zur Registrierung
Übersicht zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Einrichtungen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt: Handreichung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19
Nutzen Sie die telefonische Krisenberatung und das Krisencoaching der BGW – auch zum Thema Impfungen!
Corona-Impfungen, Impfpflicht im Gesundheitswesen: Das Thema kann Einrichtungsleitungen, Führungskräfte und Beschäftigte belasten. Die BGW unterstützt mit telefonisch-psychologischer Beratung und mit dem Krisencoaching. Krisenberatung BGW (erstellt am 04.02.2022)