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Dokumentation in der Stuhlassistenz
ZFA 2021-031
Dokumentation in der Stuhlassistenz
ZFA 2021-031
märz.2021
Dokumentation in der Stuhlassistenz Referent: Marion Borchers, Rastede-Loy In der Regel gilt der Grundsatz, dass nur dokumentierte Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Die unmittelbar direkte Folge einer fehlenden oder lückenhaften Dokumentation, ist
Referent: Marion Borchers, Rastede-Loy
In der Regel gilt der Grundsatz, dass nur dokumentierte Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Die unmittelbar direkte Folge einer fehlenden oder lückenhaften Dokumentation, ist somit der Honorarverlust – dies betrifft sowohl den BEMA-, als auch den GOZ-Bereich. Die abrechenbaren Leistungen müssen sich aus der Behandlungsdokumentation ergeben und nicht die Behandlung aus der Abrechnungsdokumentation!
Herzlich Willkommen ist das zahnärztliche Fachpersonal, Praxisinhaber/innen, Assistenten/innen, Auszubildende und Wiedereinsteiger/innen, die sich in die Dokumentation alltäglicher Behandlungsleistungen einarbeiten, oder ihre Grundlagen auffrischen möchten.
Ein Übungsseminar mit sehr vielen praxisnahen Beispielen
Kursinhalte
(Freitag) 14:00 - 18:00
Ankerhof Hotel, Halle
Ankerstraße 2a
ZFA 2021-031
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