Corona-Test
(16.01.2021)
Aktuelle Informationen der KZV zur Testverordnung finden Sie hier: Coronavirus Testverordnung – Regelungen für Zahnärzte im Überblick
In der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist ein Anspruch auf Antigentests im Gesundheitswesen vorgesehen, er gilt auch für Zahnarztpraxen. Lesen Sie die Beurteilung der BZÄK.
Abrechnung von Schnelltests: Online-Formular zur Abrechnung von Sachkosten bzw. Leistungen für Corona-Testungen gemäß TestV (im geschützten Mitglieder-Bereich der KZV)
Informationen der KZBV: Schaubild Testung Praxispersonal
Antigen-Schnelltest (Point-of-Care Test): Hinweise zur praktischen Durchführung