Corona-Test
(aktualisiert 08.04.2022)
Aktuelle Informationen der KZV zur Testverordnung finden Sie hier: Coronavirus Testverordnung – Regelungen für Zahnärzte im Überblick
In der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist ein Anspruch auf Antigentests im Gesundheitswesen vorgesehen, er gilt auch für Zahnarztpraxen. Lesen Sie die Beurteilung der BZÄK (aktualisiert am 17.11.2021).
Abrechnung von Schnelltests: Online-Formular zur Abrechnung von Sachkosten bzw. Leistungen für Corona-Testungen gemäß TestV (im geschützten Mitglieder-Bereich der KZV)
Informationen der KZBV: Schaubild Testung Praxispersonal