| Zahnärzte / Berufsausübung |
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Behandlung von
HIV-infizierten Patienten
Grundsätzlich stellt eine HIV- oder AIDS-Erkrankung bei einem
Patienten in der
zahnärztlichen Praxis keinen Grund dar, eine Behandlung
abzulehnen. Nach wie vor
ist die Unsicherheit bei diesem Thema aber groß, so dass
hier noch einmal die
wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
Behandlungspflicht
Die Behandlungspflicht ergibt
sich für Zahnärzte zunächst aus dem geltenden
Berufsrecht.
In der Berufsordnung der
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs.
4) werden folgende Gründe für
Ablehnung einer zahnärztlichen Behandlung angeführt:
- eine Behandlung kann nicht
gewissenhaft und sachgerecht durchgeführt werden,
- die Behandlung dem Zahnarzt
nach pflichtgemäßer Interessenabwägung nicht
zugemutet werden kann oder
- der Zahnarzt ist der Überzeugung,
dass das notwendige Vertrauensverhältnis
zwischen ihm und dem Patienten nicht besteht.
Im Falle von HIV-Infizierten
bzw. AIDS-Patienten trifft von diesen Gründen keiner zu,
der eine
Behandlungsverweigerung rechtfertigen könnte. Die pauschale Verweigerung
der
Behandlung eines solchen Patienten stellt zudem auch einen schwerwiegenden
Verstoß gegen die als Vertragszahnarzt übernommenen Pflichten dar.
Ablehnungsgründe
Unbestritten ist die
Möglichkeit, sich im Laufe einer zahnärztlichen Behandlung mit einem Virus zu
infizieren. Dennoch gilt nach derzeitigem Kenntnisstand aber, dass das berufsbedingte Infektionsrisiko dank Schutzmöglichkeiten beherrschbar ist. Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang aber auch die Einhaltung von
Hygieneanforderungen. Nach Meinung von Experten reichen die Hygienemaßnahmen
aus, um HIV-Infizierte oder AIDS-Patienten zu behandeln, so dass die Behandlung
dieser Patienten nicht als unzumutbar angesehen wird.
Auch die Befürchtung, dass
andere Patienten von der Behandlung von infizierten Patienten erfahren, was
nahezu
ausgeschlossen werden kann, und womöglich der Praxis fern bleiben,
stellt keinen
Ablehnungsgrund dar.
Einzig dem
medizinisch-persönlichen Verhältnis zwischen Patient und Zahnarzt
können Gründe entspringen, die den Zahnarzt oder die Zahnärztin veranlassen, eine Behandlung
nicht vorzunehmen.
Das notwendige
Vertrauensverhältnis kann beispielsweise beeinträchtigt oder komplett zerstört
sein, wenn der Patient den Zahnarzt nicht über eine bestehende Infektion bzw.
Erkrankung informiert hat. Darum hat vor allem das Aufklärungsgespräch zwischen
Arzt und Patient eine ganz entscheidende Bedeutung.
Der Arzt hat in diesem
Rahmen die Möglichkeit, Informationen über den Patienten, und damit auch über eventuelle
Erkrankungen und Infektionen in Erfahrung zu bringen.
Hygienemaßnahmen das A und O
Jeder Patient könnte Träger
einer Viruskrankheit sein, und aus diesem Grund ist die
strenge Einhaltung von
Maßnahmen der Hygiene zum Schutz des Zahnarztes/der
Zahnärztin und der
Mitarbeiter sowie anderer Patienten unumgänglich.
Für Patienten,
die an AIDS
erkrankt sind, birgt vor allem die Ansteckung mit Krankheiten ein hohes
Risiko,
da das Immunsystem geschwächt ist und so selbst ein Schnupfen lebens-
bedrohlich
sein kann.
Laut
Empfehlung des
Robert-Koch-Institutes sollte bei Patienten mit Immun-suppressionen,
wie z.B.
der AIDS-Erkrankung, das Wasser aus zahnärzt-
lichen Anlagen frei von
Pseudomonaden, Cryptosporidien und Legionellen sein.
Die Bakterien
können auf
der Schleimhaut und den Atemwegen günstige Bedingungen für eine
dauerhafte
Kolonisation und nachfolgende Infektionen finden. Darum sind bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und allen zahnärztlichen
Behandlungen bei diesen
Patienten zur Kühlung sterile Lösungen zu benutzen. In der Regel
sind
die Mehrfunk-
tionsspritzen der Behandlungseinheiten nicht an sterile
Spüllösungen anschließbar.
Darum, so die RKI-Empfehlung, müssen Behandlungseinheiten, mit denen
regelhaft
hochgradig immunsupprimierte Patienten behandelt werden, mit
Desinfektionsanlagen
für die Wasser führenden Systeme ausgestattet sein.
Empfehlenswert ist die
zahnärztliche Behandlung hochgradig immunsupprimierter
Patienten in enger
Abstimmung mit dem Arzt oder der Ärztin, der die Grunder-
krankung behandelt.
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