Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
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Zahnärzte / Berufsausübung
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Freigabe von Medizinprodukten

Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet nach DAHZ-Hygieneleitfaden und der RKI-Richtlinie mit der dokumentierten Freigabe des Produktes zur erneuten Anwendung. Die Freigabe erfordert dabei in jedem Falle die handschriftliche Dokumentation durch die Person, die vom Arbeitgeber zur Freigabe berechtigt wurde.

Ein Formular zur Dokumentation zur Freigabe, sowie einen Vordruck zur Ernennung freigabeberechtigter Mitarbeiter/innen können Sie in der Zahnärztekammer bei Frau Kibgies anfordern.

Telefon: 0391/739 39 25
E-Mail: kibgies@zahnaerztekammer-sah.de





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Diese Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin Frau Kibgies unter
Telefon: 03 91 / 7 39 39 - 25 oder per E-Mail unter
kibgies@zahnaerztekammer-sah.de

Link Praxishandbuch vom 01.05.2008 PDF
Link Hygiene in der Zahnarztpraxis

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