Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet nach DAHZ-Hygieneleitfaden und der RKI-Richtlinie mit der dokumentierten Freigabe des Produktes zur erneuten Anwendung. Die Freigabe erfordert dabei in jedem Falle die handschriftliche Dokumentation durch die Person, die vom Arbeitgeber zur Freigabe berechtigt wurde.
Ein Formular zur Dokumentation zur Freigabe, sowie einen Vordruck zur Ernennung freigabeberechtigter Mitarbeiter/innen können Sie in der Zahnärztekammer bei Frau Kibgies anfordern.
Für diesen Download-Bereich benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort.
Diese Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin Frau Kibgies unter
Telefon: 03 91 / 7 39 39 - 25 oder per E-Mail unter kibgies@zahnaerztekammer-sah.de