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Wie erfolgt die „Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ im vertragszahnärztlichen Bereich?
26. JANUAR 2012
Die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld
bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) findet auch im vertragszahnärztlichen
Bereich Anwendung. Die Praxen können das Formular bei Bedarf über die KZV
Sachsen-Anhalt anfordern.
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Wie weit ist eigentlich das Projekt „Jeder Zahn zählt“?
13. JANUAR 2012
Das Projekt ist gestartet und wird als Modellprojekt der
Bundeszahnärztekammer und des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität
Frankfurt (Main) durchgeführt. Die Bundeszahnärztekammer bittet dabei um die
Mitarbeit aller Zahnärzte. Anliegen ist es, aus Fehlern zu lernen, die man
selbst nicht gemacht hat.
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Wie lange müssen Heil- und Kostenpläne in der Zahnarztpraxis aufbewahrt werden?
5. JANUAR 2012
Heil- und Kostenpläne gehören zu den
Behandlungsunterlagen bzw. Aufzeichnungen im Sinne des § 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 3
EKV-Z und sind mindestens 4 Jahre nach Behandlungsabschluss aufzubewahren.
Gleiches gilt für die zugehörigen Laborkostenrechnungen.
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Die neue GOZ tritt in Kraft; äußert sich die Zahnärztekammer dazu in der Öffentlichkeit?
22. DEZEMBER 2011
Ja, mit einer Presseerklärung und mit dem Bemühen, in
zentralen Medien des Landes Interesse an Interviews und Berichten zu dem Thema zu wecken. Anliegen ist es dabei
jeweils, auf die fachlichen und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der
GOZ-Novelle hinzuweisen, aber auch den Patienten mitzuteilen, dass sie nicht ab
2012 generelle Preissteigerungen für zahnärztliche Leistungen fürchten müssen.
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Verändert sich durch die papierlose Abrechnung ab 2012 die Verordnung des Sprechstundenbedarfs?
15. DEZEMBER 2011
Nein. Die Umstellung auf die papierlose Abrechnung aller vertragszahnärztlichen Leistungen tangiert die bisherige Verordnung von Sprechstundenbedarf nicht. Die Verordnung erfolgt also auch weiterhin auf dem Kassenrezept (Muster 16).
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Der „stern“ schreibt, über 70 Prozent der Zahnärzte arbeiteten schlecht; was sagt die Zahnärztekammer dazu?
9. DEZEMBER 2011
Das Magazin „stern“ leitet diese Aussage nicht aus einer
wissenschaftlichen Studie ab, sondern aus einem Test, bei dem 23 Patienten
insgesamt 114 Zahnarztpraxen in verschiedenen Städten aufsuchten und Befunde
erheben ließen. Insofern ist das Ergebnis keinesfalls repräsentativ, und die
Zahlenspielchen, die der „stern“ zu einem Pauschalurteil verarbeitet, tragen
eher zur allgemeinen Verwirrung als zur Stärkung der Patientensouveränität bei.
Zugleich ist es keine Frage: Jede übersehene Karies oder Parodontitis und jede
Beratung und Therapieempfehlung, die für den Patienten unverständlich bleibt
oder am Bedarf vorbeigeht, ist eine zu viel. Deshalb haben auch
Bundeszahnärztekammer und KZBV angekündigt, die Test-Ergebnisse ernstzunehmen
und genau zu prüfen.
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Wie erfolgt zukünftig die Einreichung der Laborleistungen im Rahmen der papierlosen Abrechnung prothetischer Leistungen?
1. DEZEMBER 2011
Im Rahmen der Umstellung aller vertragszahnärztlichen
Leistungsbereiche auf die papierlose Abrechnung ist neben dem Einsatz neuer
Abrechnungsmodule (für KBR und PAR) bzw. aktualisierter Module (für KFO und ZE)
auch das Verfahren zur papierlosen Abrechnung prothetischer Leistungen neu
aufgestellt. Die papierlose ZE-Abrechnung ist insofern komplettiert, als
nunmehr auch Eigen- und Fremdlaborleistungen elektronisch übermittelt werden.
Grundlage für den DTA zwischen Praxis und Labor ist ein Datensatz im
XML-Format. Eine einheitliche Auftragsnummer gewährleistet Anonymität und
Zuordenbarkeit der Daten.
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Woher bekommt man Informationen über die neue GOZ?
24. NOVEMBER 2011
Über die neue GOZ informiert die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt in mehreren Großveranstaltungen und Anfang 2012 in „GOZ-Power-Kursen“, für die die Abrechnungsexpertin Sylvia Wuttig gewonnen werden konnte. Aber auch im Internet unter der Adresse der BZÄK (www.bzaek.de) kann man sich über die neue GOZ informieren.
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Gibt es eine Nachauflage von „Tim und die Schokoteufel“?
17. NOVEMBER 2011
Ja. Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Neuauflage in Arbeit, so dass die KZV Nachbestellungen ermöglichen kann.
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