Zur Einschulungsuntersuchung bekommt Ihr Kind den Zahngesundheitspass für
das Schulkind; er gilt für das erste bis sechste Schuljahr. Legen Sie ihn beim
Hauszahnarzt und bei jeder Reihenuntersuchung in der Schule und bei gruppen-
prophylaktischen Maßnahmen vor!
In den Pass tragen alle Beteiligten die Maßnahmen zur Individualprophylaxe ein –
Fluoridierungen und Zahnversiegelungen. So wird die regelgerechte Fluoridzufuhr
für die Zähne Ihres Kindes gesichert, was besonders wichtig für die gesunde
Entwicklung des bleibenden Gebisses ist. Halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt
sollten selbstverständlich sein, um alle notwendigen Behandlungen, alle möglichen
Vorsorgemaßnahmen und die Vermeidung von Zahn- und Kieferfehlstellungen ein-
zuleiten. Übrigens erhält Ihr Kind mit zwölf Jahren das Bonusheft der gesetzlichen
Krankenkasse vom Zahnarzt.
Der Zahngesundheitspass wird durch die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugend-
zahnpflege Sachsen-Anhalt e.V. und das Ministerium für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Haben Sie Fragen? Ihr Zahnarzt oder die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
beraten Sie gern!